Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

13 
Offiziere des Beurlaubtenstandes der Feldartillerie, insoweit sie 
für die genannte Mobilmachungsverwendung in Aussicht ge- 
nommen sind, herangezogen werden. 
In gleicher Weise sind auch diejenigen Kavallerie-Offiziere 
des Beurlaubtenstandes, welche im Mobilmachungsfalle der 
Fußartillerie zugetheilt werden, zu Uebungen bei der Feld- 
artillerie heranzuziehen. 
19. Die Kavallerie-Offiziere des Beurlaubtenstandes, 
welche gemäß Ziffer 17 und 18 zur Dienstleistung bei der 
Infanterie bz. Feldartillerie herangezogen werden können, ver- 
bleiben dem Beurlaubtenstande ihrer Waffe; ihre Beförderung 
in derselben kann, wenn sie für die Dauer bei der Infanterie 
bz. Feldartillerie Verwendung finden sollen, auf Grund der an- 
läßlich der Uebungen bei letzteren Waffen dargethanen Be- 
fähigung erfolgen. Die Entscheidung hierüber bleibt jedoch in 
jedem einzelnen Falle nach Lage der besonderen Verhältnisse den 
Generalkommandos überlassen. 
Aerzte und Roßärzte. 
20. Betreffs etwaiger Einziehung von Assistenz= und 
Unterärzten des Beurlaubtenstandes haben sich die Korps- 
Generalärzte zuvor mit der Medizinal-Abtheilung des Kriegs- 
ministeriums in Verbindung zu setzen. 
Die Einberufung von Roß= und Unterroßärzten des Be- 
urlaubtenstandes ordnen die Generalkommandos nach Maßgabe 
des Bestandes an Uebungspflichtigen an. 
Mannschaften. 
21. Die Dauer der Uebungen beträgt im Allgemeinen 
14 Tage, Abweichungen hiervon ergiebt Anlage 1. 
22. Bei denjenigen Infanterie-Regimentern, bei welchen 
eine Auffüllung der 13. und 14. Kompagnie bis zur Stärke 
zweier Friedenskompagnien der Vollbataillone niedrigen Etats 
während eines Theils der Manöver beabsichtigt ist?), sowie 
*) Für diejenigen Armeekorps, welche Kaisermanöver haben, ergeht 
Sonderbestimmung.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.