Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

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Gleichzeitig mit den in der Anlage 1, Spalte 10, 
neten Mannschaften ist von denjenigen Kavallerie-Regim 
welchen die Mobilmachung von Fuhrpark-Kolonnen obl 
ein geeigneter, nicht zu junger aktiver Unteroffizier, welo 
Wachtmeister für diese Fuhrpark-Kolonnen bestimmt ist, 
Train-Bataillonen zur Erlernung des Traindienstes zu g 
Ebenso können Unteroffiziere der Reserve der Kavallerie, 
als Sergeanten für die Train-Kolonnen der Teleg 
Abtheilungen Verwendung finden sollen, zu gleichem Z 
den Train-Bataillonen eingezogen werden. 
28. Außer den in Anlage 1 aufgeführten lebunge 
sind zu Uebungen heranzuziehen: 
a) 
b) 
q 
d) 
e) 
h 
Die Volksschullehrer der Reserve gemäß H. O. 
und Verfügungen des Kriegsministeriums vom 
und 29. S8. 93 (Nr. 439/6 bz. 1173/8. 93 A. 
die ehemaligen Einjährig-Freiwilligen aller : 
welche nicht Offizier-Aspiranten sind, gemäß 
8 40, 5 7) 
die Offizier Aspiranten rc. aller Waffengattungen 
§ 46 — l. auch H. O. 8§ 40, u), sofern oi 
lediglich zu den durch Anlage 1 festgesetzten 9 
und Landwehr-Uebungen einberufen werden,“?) 
Bäcker und Schlächter der Reserve gemäß Zif 
Unteroffiziere der Reserve der Kavallerie behuf 
bildung für Sergeantenstellen bei den Train-K 
der Telegraphen= Abtheilungen (s. Ziffer 27, 
Absatz), 
die in die Garnisonlazarethe einzuberufenden La 
gehülfen und Unterlazarethgehülfen sowie K 
wärter (s. Ziffer 30), 
*) Auf besonderen Antrag dürfen die Generalkomman 
obersten Waffenbehörden die Ableistung der beiden gesetzlichen U 
im unmittelbaren Anschluß genehmigen. 
*#) Die einmal verfügte Uebung B bleibt auch beim Verz 
einen anderen Korpsbezirk bestehen (§ 46, 4, dritter Absatz H. O
	        
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