Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

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X 
  
ben: 
außerdem 
Bemerkungen 
  
1 Zahlmeister 
oder an Stelle 
desselben 
1 Zahlmeister- 
Aspirant als 
Rechnungs- 
führer. 
1 Feuerwerks- 
offizier, 
3 Feuerwerker. 
1 Trompeter. 
Der roßärzt- 
!*•2 Dienst ist, 
oweit an- 
gängig, durch 
einen Roßarzt 
desselben 
Standortes 
mit zu 
versehen. 
die einberufe- 
nen Offiziere 
sind von den 
bezügl. Train- 
Bataillonen 
zu gestellen. 
  
Die Kompagnien sind hierbei in der Stärke von 
100—150 Mann gedacht. 
Die Kompagnien sind hierbei etwa in Friedensstärke 
gedacht. Bei denjenigen Pionier= bezw. Eisenbahn- 
Bataillonen, bei welchen mehr als eine Kompagnie formirt 
wird, ist ein Zahlmeister oder an Stelle desselben ein 
Zahlmeister-Aspirant als Rechnungsführer heranzuziehen. 
Für diejenigen Bataillone, welche aus mehr als vier 
Kompagnien bestehen, ist ein zweiter Schreiber und ein 
zweiter Zahlmeister oder an Stelle desselben ebenfalls 
ein Zahlmeister-Aspirant als Rechnungoführer zu ge- 
stellen; außerdem für diejenigen Fußartillerie-Bataillone, 
welche nicht in einer Garnison des Truppentheils üben, 
ein Geschützrohrarbeiter, sowie für diejenigen Fuß- 
artillerie-Bataillone, welche aus mehr als 8 Kom- 
pagnien bestehen, noch ein dritter Lazarethgehülfe. 
Die Kompagnie ist hierbei etwa in Friedensstärke 
gedacht. 
Die Generalkommandos haben den Train-Bataillonen 
die erforderliche Zahl aus den zum Verkauf bestimmten 
für diese Zwecke aber noch geeigneten Dienstpferden der 
Kavallerie und Artillerie zu überweisen. Das General= 
kommando des III. Armeekorps hat sich zuvor mit dem 
Generalkommando des Gardekorps wegen Ueberweisung 
der bei diesem noch verfügbaren Pferde für das Bran- 
denburgische Train-Bataillon Nr. 3 in Verbindung zu 
setzen. 
Die Aerzte des Friedensstandes sind von der Ka- 
vallerie oder Artillerie beritten zu machen. Die sonst 
erforderlichen Reit: und Zugpferde sind von den be- 
züglichen Train-Bataillonen zu gestellen.
	        
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