Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
29. Jahrgang. Berlin den 21. Februar 1895. Nr. 5. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 NA, Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 XN berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 A 
durch die Post oder in direlter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
  
Nr. 28. 
Fortfall der besonderen Ernennung zum „etatsmäßigen“ Sekonde-Lientenant beim Ingenieur- und 
Pionierkorps. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß die besondere Ernennung zum gettemößigen Sekonde- 
Lieutenant und dementsprechend auch die Beförderung zum „außeretatsmäßigen“ Sekonde-Lieutenant beim 
Ingenieur= und Pionierkorps fortfällt. Das Aufrücken in das Sekonde-Lieutenants-Gehalt von 1188 „K. erfolgt 
zulhaftig lediglich nach Maßgabe des Dienstalters innerhalb der Waffe. Das Kriegeministerium hat hiernach 
as Weitere zu veranlassen. 
Neues Palais den 3. Januar 1895. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 2. Februar 1895. 
Vorstehende Allerhöchste Rabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Die Regelung des Aufrückens in das Gehalt von 1188 . bewirkt die General-Inspektion des Ingenieur- 
und Pionierkorps nach Maßgabe der verfügbaren Mittel. 
In der Anlage 1 der Friedens-Besoldungsvorschrift (Seite 100) ist unter lfd. Nr. 6a hinter 
„Pionierkorps“ einzuschalten: „, ausschließlich von 81 Stellen dieser Waffe.“ 
Bemerkung 2 ebendaselbst hat sortan zu lauten: 
„Die Sekondlieutenants in den 132 untersten Stellen der Feldartillerie, in den 60 untersten Stellen 
n Inßawilllerie und in den 81 untersten Stellen des Ingenieur= und Pionierkorps beziehen 75 .4. 
ehe 6a, c und d).“ 
No. 41/1. 95. A. 6. Bronfart v. Schellendorff.
	        
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