Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

2. Bei den Eisenbahntruppen können bei jedem Bataillon 8 Reserve-Spielleute ausgebildet werden. 
3. Jede Train-Kompagnie darf einen Hülsstrompeter einstellen. 
Berlin den 24. Januar 1895. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 7. Februar 1895. 
t Allerhöchste Rabinete-Ordre wird hierdurch mit Nachstehendem zur Kenntniß der 
rmee gebr 
1. Die Einstellung en erdreisährig.Freiwilligen, mit welchen in Gemäßheit des Erlasses vom 
22. März 1894 No. 604/3. A. 1 zu kapituliren sein würde, in die Bataillons- Musilkorde 
der sen anterie ist dach den Wium der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 6. März 1 
unzulä 
2. Durch ic Einstellun eines Hülfstrompeters bei jeder Train-Kompagnie wird an dem Etat der 
Train-Bataillone nichte geändert und im Uebrigen auf Nr. 78 des Nachtrags III zur Friedens- 
Besoldungsvorschrift hingewiesen. 
No. 639/1. 95. A. 2. Bronsart v. Schellendorff. 
  
. 31. 
Tressen und Fraugen für die Unteroffizierchargen bz. Spielleute der Garde-Grenadier--R 
Ich bestimme, daß für die Unteroffizierchargen der Garde-Grenadier-Regimenter goldene gemusterte Tressen, 
sowie für die Hoboisten und Spielleute derselben Frangen an den Schwalbennestern nach den für die Garde- 
Regimenter zu Fuß geltenden Proben und nach Maßgabe der verfügbaren Mittel eingeführt werden. Das 
Kriegsministerium hai hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin den 14. Februar 1895. . . 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. 6 Berlin den 16. Februar 1895. 
Vorstehende Allerhöchste Zabinete, GOrdre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. Die 
Berichtigung der Bekleidungs-Etats bleibt vorbehalten. 
No. 440%2. 95. B. 3. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 4. Februar 1895. 
Nr. 32. 
Forkbestand der Sanitätsämter als dauernde Einrichtung. 
Die Anmerkung *) zu §. 50 der Friedens--Sanitäts-Ordnung, betreffend die versuchsweise Einrichtung von 
Sanitätsämtern, ist zu streichen. 
Im Auftrage. 
No. 1761/1. 95. M. A. v. Coler. 
Kriegsministerium. Berlin den 6. Februar 1895. 
Nr. 33. 
Verlegung des Stabes der 18. Infanterie-Brigade. 
Zuigte Allerhöchster Rabinete-Ordre vom 10. Mai 1894 ist der vorstehend genannte Stab am 1. d. M. 
von Glogau nach Liegnitz verlegt worden. 
No. 87/2. 95. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
	        
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