2. Bei den Eisenbahntruppen können bei jedem Bataillon 8 Reserve-Spielleute ausgebildet werden.
3. Jede Train-Kompagnie darf einen Hülsstrompeter einstellen.
Berlin den 24. Januar 1895.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 7. Februar 1895.
t Allerhöchste Rabinete-Ordre wird hierdurch mit Nachstehendem zur Kenntniß der
rmee gebr
1. Die Einstellung en erdreisährig.Freiwilligen, mit welchen in Gemäßheit des Erlasses vom
22. März 1894 No. 604/3. A. 1 zu kapituliren sein würde, in die Bataillons- Musilkorde
der sen anterie ist dach den Wium der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 6. März 1
unzulä
2. Durch ic Einstellun eines Hülfstrompeters bei jeder Train-Kompagnie wird an dem Etat der
Train-Bataillone nichte geändert und im Uebrigen auf Nr. 78 des Nachtrags III zur Friedens-
Besoldungsvorschrift hingewiesen.
No. 639/1. 95. A. 2. Bronsart v. Schellendorff.
. 31.
Tressen und Fraugen für die Unteroffizierchargen bz. Spielleute der Garde-Grenadier--R
Ich bestimme, daß für die Unteroffizierchargen der Garde-Grenadier-Regimenter goldene gemusterte Tressen,
sowie für die Hoboisten und Spielleute derselben Frangen an den Schwalbennestern nach den für die Garde-
Regimenter zu Fuß geltenden Proben und nach Maßgabe der verfügbaren Mittel eingeführt werden. Das
Kriegsministerium hai hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin den 14. Februar 1895. . .
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. 6 Berlin den 16. Februar 1895.
Vorstehende Allerhöchste Zabinete, GOrdre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. Die
Berichtigung der Bekleidungs-Etats bleibt vorbehalten.
No. 440%2. 95. B. 3. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 4. Februar 1895.
Nr. 32.
Forkbestand der Sanitätsämter als dauernde Einrichtung.
Die Anmerkung *) zu §. 50 der Friedens--Sanitäts-Ordnung, betreffend die versuchsweise Einrichtung von
Sanitätsämtern, ist zu streichen.
Im Auftrage.
No. 1761/1. 95. M. A. v. Coler.
Kriegsministerium. Berlin den 6. Februar 1895.
Nr. 33.
Verlegung des Stabes der 18. Infanterie-Brigade.
Zuigte Allerhöchster Rabinete-Ordre vom 10. Mai 1894 ist der vorstehend genannte Stab am 1. d. M.
von Glogau nach Liegnitz verlegt worden.
No. 87/2. 95. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.