Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

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Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
29. Jahrgang. Berlin den 19. März 1895. Nr. 6. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.¾. 90 4 
durch die Post oder in direller Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
  
Nr. 41. 
Kopfbedeckung der Luftschiffer-Abtheilung. 
Ich bestimme, daß die Luftschiffer-Abtheilung als ife, den Tschako nach der Probe für Jäger an 
Stelle des Helms erhält. Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin den 14. Februar 1895. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 1. März 1895. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinete-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 672/2. 95. B. 3. Bronsart v. Schellendorff. 
r. 42. 
Rekrutirung des Heeres 1895/96. 
Ich bestimme hinsichtlich der Rekrutirung des Heeres für 1895/96 das Nachstehende: 
I. Entlassung der Reservisten. 
1. Der späteste Entlassungstag ist der 30. September 1895. Das Nähere bestimmen die General= 
kommandos, für die Fußartillerie die General-Inspektion der Fußartillerie. 
. Bei denjenigen Truppentheilen, welche an den Herbstübungen Theil nehmen, hat die Entlassung 
der zur Reserve zu beurlaubenden Mannschaften, unter Berücksichtigung der in Ziffer 1 getroffenen 
Festsetzung, in der Regel am zweiten, ausnahmsweise am ersten oder dritlen Tage nach Be- 
endigung derselben bz. nach dem Eintreffen in den Standorten staltzufinden. Abweichungen 
hiervon können das Kriegsministerium und in Bezug auf einzelne Mannschaften die General= 
kommandos verfügen. 
Die zu halbjähriger aktiver Dienstzeit im Mai bz. November eingestellten Trainsoldaten sind am 
31. Oktober 1895 bz. am 30. April 1896, die Traingemeinen sowie die Oekonomie-Handwerker 
am 30. September 1895 zu entlassen. 
II. Einstellung der Rekruten. 
A. Normale ZSahlen. 
Zum Dienst mit der Waffe sind einzustellen: 
a) bei den Bataillonen der Infanterie — einschließlich der IV. Bataillone —, 
bei den Jäger-Bataillonen, 
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