Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

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bei den fahrenden Batterien, 
bei den Bataillonen der Fußartillerie, 
bei den Pionier-Bataillonen, 
bei den Bataillonen der Eisenbahn-Regimenter, 
bei der Luftschiffer-Abtheilung, 
· betdenisraimBataillonenzuzweijähtigeraktiverDienstzeit 
die Hälfte der glatsmäfigen Zahl an Obergefreiten, Gefreiten, Gemeinen und Unterlazarethgehülfen — jedoch 
nach Abzug der für Rechnung von Gefreiten-, Gemeinen= und Unterlazarethgehülfen-Stellen verpflegten 
Kapitulanten 2c. älterer Jahresklassen (vom 3. Dienstjahre ab) — ferner für unbesetzte Kapitulantenstellen in 
der Zahl der bezüglichen offenen Stellen — sowie zur Ergänzung der Artillerie-Schießschulen und der 
Versuchskompagnie der Artillerie-Prüfungskommission bei 
jeder fahrenden und reitenden Batterie noch. 1, 
edem Fußartillerie-Bataillon noch 
b) bei jedem Kavallerie-Regiment mit hoh 
  
  
.... 9; 
em Etat 160, 
mit mittlerem und niedrigem Etat .. 150; 
e) bei jeder reitenden Batterie mit hohem Etat 35, 
mit mittlerem Etat. . . .. 32, 
mit niedrigem Etat 25; 
    
d) bei jeder Train-Kompagnie zu halbjähriger aktiver Dienstzeit im 1895 
und im Frühjahr 18969 3336. 
inzusiell An Oekonomie-Handwerkern haben sämmtliche Truppentheile 2c. die Hälfte der etatsmäßigen Zahl 
einzustellen. 
JSür den Fall, daß eine Aenderung der vorerwähnten Zahlen nothwendig erscheinen sollte, ermächtige 
Ich das Kriegsministerium zu entsprechenden Anordnungen. 
B. Ueberetatsmäßige Zahlen. 
Zur Deckung von Abgängen durch Tod, Unbrauchbarkeit 2c. von Mannschaften aller Jahresklassen, 
ferner von Abgaben an gedienten Mannschaften an Bezirkskommandos, als Bäcker 2c. ist eine von dem Kriegs- 
ministerium festzusetzende Anzahl Rekruten über den oben unter 4 festgesetzten Bedarf hinaus einzustellen, 
und zwar gleichzeitig mit den normalen Zahlen. 
Die Einstellung sum Dienst mit der Waffe hat nach näherer Anordnung der Generalkommandos 
bei der Kavallerie baldmöglichst nach dem 1. Oktober 1895, jevoch grundsätzlich erst nach dem Wiedereintreffen 
in den Standorten von den Herbstübungen, bei den Train-Bataillonen zum Herbst am 2. November 1895 
und für die Trainsoldaten zum Frühjahr am 2. Mai 1896 zu erfolgen. Die Rekruten für die Unteroffiqier= 
schulen sowie die als Oekonomie-Handwerker ausgehobenen Rekruten sind am 1. Oktober 1895 einzustellen. 
Für die Rekruten aller übrigen Truppentheile hat das Kriegsministerium den näheren Zeitpunkt der 
im Laufe des Monats Oktober 1895 stattfindenden Einstellung festzusetzen. 
Das Kriegsministerium hat das hiernach Erforderliche zu veranlassen. 
Berlin den 14. März 1895. 
  
  
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 15. März 1895. 
Vorstehende Allerböchste Rabinete:Ordre wird mit Nachstehendem bekannt gemacht: 
1. Bei den Truppen 2c. mit zweijähriger Dienstzeit hat erforderlichen Falles in der Zeit 
zwischen dem spätesten Entlassungstage und der Rekruten-Einstellung ein Ausgleich innerhalb der 
einzelnen Waffen und Truppentheile durch Versetzung ausgebildeter Mannschaften der Jahresklasse 
1894 derart einzutreten, daß die Truppentheile derselben Waffe und gleicher Etats unter Berück- 
sichtigung der einzustellenden Rekrutenzahl annähernd gleiche Stärken haben. Diesen Ausgleich 
bewirken hinsichtlich der Infanterie, der Feldartillerie und des Trains, sowie hinsichtlich der 
Oekonomie-Handwerker sämmtlicher Waffen 2c. die Generalkommandos suserhald ihres Befehls- 
bereichs, hinsichtlich der Jäger, der Fußartillerie, der Pioniere und Eisenbahntruppen — aus- 
  
 
	        
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