22 Feld-
2 “— artillerie=
2 s*.Infan= 35 FJuß-.
ssstut—i
RMegiment Batte= Regiment
1 — « «
IDCV rien)
Kopfzahl Kopfzahl
vuebertrag. .. s57 248 2 492
D. Hierauf kommen in Anrechnung.
1. Unsichere Dienstpflichtige bz. später auf- ·
gegriffene, sowie außerterminlich gemusterte 1
und eingestellte Rekruten der Jahresklasse #
55. m22 1 2 1
2. Zur Einstellung in Aussicht genommene
Zwei= und Dreijährig-Freiwillig12 50
3. Zur Ueberweisung gelangende Jäger der
Klasse . 18
44 31 52 17
Mithin anzufordernde normale Rekruten-
zal 813 217 480 475
E. Ueberetatsmäßige Nekrutenzahl.
9% von der vorberechneten anzufordern-
den normalen Rekrutenzahl unter Hinzu= 81321748075
rechnung der unter D. 2 aufgeführten
Freiwilligen 42 12 50 16
855|229530 491 77 21 48 44
Mithin Rekruten zu beantragen Gesammt-
. .. 890 238. 528 519
III. Zum Dienst ohne Waffe.
(Oekonomie-Handwerker.)
1. Die Hälfte der elatsmäßigen Zahl laut #.
riedensverpflegungs-Eitat V90Kr. 7 3 12 6
2. Als überetatsmäßige Zahl 999 .. " . I . 1 1
Mithin zu beantragen Gesammtsumme I 8 3 13 7
Bemerkungen.
1.
4.
Für die Pionier-Bataillone, Eisenbahn-Regimenter, Luftschiffer-Abtheilung und die Train-Bataillone
hat die Aufstellung der Berechnung des Rekrutenbedarfs in gleichartiger Weise zu erfolgen.
In den Fällen, in welchen feststehende Zahlen für einzelne Positionen der Berechnung bei der
Aufstellung noch nicht in Betracht gezogen werden können, ist hierfür der erfahrungsmäßige
Durchschnitt in Ansatz zu bringen. Etwaiger Ausgleich ist durch die Mehr= und Minderbedarfs-
Nachweisung (s. 1,6 H. O.) zu bewirken.
Durch die Anrechnung der in der Berechnung unter I. B. 4 sowie I. D. 1 aufgeführten Kategorien
wird die Festsetzung unter Ziffer 1 des kriegsministeriellen Erlasses vom 5. September 1893 —
Armee-Verordnungs-Blatt S. 238 — nicht herührr.
Bei Aufstellung der Berechnung sind unberücksichtigt zu lassen:
a) die aus dem vorhergehenden Rekrutirungsjahr etwa im Herbst d. J. noch verbleibende
überetatsmäßige Rekrutenzahl,