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Das Kriegsministerium bemerkt hierzu, daß zu den Burschen-Exerzirübungen, Appells 2c. soweit
solche nicht bei Truppentheilen stattfinden, am Orte befindliche geeignete halbinvalide Unteroffiziere,
welche nicht in etatsmäßigen Stellen Verwendung finden, mit Genehmigung der Generalkommandos als
Auffichtspersonal erforderlichenfalls herangezogen werden können. Anträge dieserhalb sind von den betreffenden
Behörden oder Anstalten an die örtlichen Gouvernements 2c. zu richten.
No. 535/1. 96. A. 2.
Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 29. Januar 1896.
Nr. 35.
Einreihung von überetatsmäßigen Sergeanten.
Sergeanten, welche während der Abkommandirung aus dem praktischen Truppendienst über den Etat ihrer
Charge gelöhnt sind, werden beim Rücktritt in den bezeichneten Dienst in die erste frei werdende Sergeanten-
elle eingereiht (F. 2,§6 ber Bestimmungen über Beförderung der Unteroffiziere im Frieden und §. 8,4 der
Friedens-Besoldungs-Vorschrift).
Diese Einreihung geschieht innerhalb des betreffenden Truppen-Verpflegung des (§. 90,1 der
Friedens-Besoldungs-Vorschrift), bei der Feldartillerie also innerhalb der Abtheilung.
Insoweit hiervon bisher abgewichen ist, muß die Einreihung beim nächsten Freiwerden einer
Sergeantenstelle erfolgen; eine Rückzahlung von Löhnung findet nicht statt.
Im Auftrage.
Frhr. v. Gemmingen.
### 2 #.
No. 180/1. 96. B. 3.
Kriegsministerium. Berlin den 1. Februar 1896.
Nr. 36.
Veränderungs-Nachweisung Nr. 17
zum namentlichen Verzeichniß der ernannten und gewählten Beisitzer bz. Siellvertreter der Schiedsgerichte im
Bereiche der Preußischen Heeresverwaltung. (Nr. 10 Seite 99/105 Armee-Verordnungs-Blatt für 1892.)
" Bezirk Sitz Der Beisitzer Der Stellvertreter
l- Shied N und Amts- Woh Nam- un Anis- Woh
2 des Schiedsgerichts arakter bz. Wohnort harakter bz. ohnort
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9#VIII. Armeelorps Cöln 3. Beisiher r EE
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Feuerwerks-Laboratorium
2. Stellvertreter:
Arbeiter Patt II. bei dem Siegburg
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15|XVI. Armerkorps Metz 1. Beisitzer: D 1. Stellvertreter:
« Wie bisher Wie bisher
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2. Stellvertreter:
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Vorstehende Veränderungs-Nachweisung wird hiermit bekannt gemacht.
No. 263/12. 95. A. 8.
Bronsart v. Schellendorff.