Kriegsministerium. Berlin den 6. Februar 1896.
Nr. 37.
Pferde von pferdegeldberechtigten Offizieren in Privatpflege.
. Kann bei einer Unterbringung von Pferden pferdegeldberechtigter Offiziere in Privatpflege von dem
Empfange der Nationen in Natur kein Gebrauch gemacht werden, so sind sowohl die Gründe, welche den
Naturalempfang ausschließen, als auch diejenigen, welche die Unterbringung als eine gebotene erscheinen
lassen, auf den Quittungen bz. in den Liquidationen der betreffenden Truppentheile über Nationsvergütungs-
gelder anzugeben. Die Richtigkeit dieser Angaben ist von dem nächsten Dienstvorgesetzten zu bescheinigen.
Wenn die Unterbringung der Pferde solcher Offiziere in Privatpflege auf länger als drei Kalendermonate
für nothwendig erachtet wird, so ist vor Ablauf dieser Frist, spätestens aber innerhalb der nächstfolgenden
14 Tage, die Genehmigung des Kriegsministeriums dazu nachzusuchen, andernfalls vom 4. Kalendermonat
ab Pferdegeld nicht mehr zuständig 9 also auch kein Ersatz in Verlustfällen gewährt wird.
No. 481/12. 95. A. 3. Bronsart v. Schellendorff.
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Kriegsministerium. Berlin den 18. Februar 1896.
Nr. 38.
Veränderungen der Garnison-Baukreise Dt. Eylan und Grandenz.
Der Wohnsitz des Garnison-Baubeamten in Dt. Eylau wird zum 1. Oktober d. J. nach Graudenz verlegt,
woselbst ihm zunächst die Baugeschäfte des Garnison-Lazareths und des Artilleriedepots mit übertragen werden.
Der Baukreis führt vom gedachten Zeitpunkt ab die Bezeichnung „Graudenz II“.
Die Geschäfte des für die Dauer der Neubauten eingerichtet gewesenen Baukreises Graudenz I
gehen vom 1. Oktober d. J. ab auf Graudenz l über.
Im Auftrage.
No. 344/1. 96. B. 5. Frhr. v. Gemmingen.
Kriegsministerium. Berlin den 4. Februar 1896.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 39.
Ausgabe der Abtheilung C. zu den Sonder-Vorschriften für die Fußartillerie, Artilleristische Geräthe
und Geschirre.
Von den neu bearbeiteten „Sonder-Vorschriften für die Fußartillerie“ ist die Abtheilung C., Artilleristische
Geräthe und Geschirre, im Druck erschienen. Dieselbe wird den Kommando= 2c. Behörden in der erforderlichen
Anzahl von Abdrücken nebst Vertheilungsplan unter Umschlag zugehen.
Dieselbe tritt im Druckvorschriften-Etat der Nr. 316 unter C. hinzu.
Von der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn hierselbst kann diese Druck-
vorschrift bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee zum Preise von 1,25 A für das geheftete und 1,40 M
für das gebundene Heft bezogen werden.
Im Auftrage.
No. 598/1. 96. A. 5. Welter.
Kriegsministerium. Berlin den 5. Februar 1896.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 40.
Ausgabe von Zeichnungen der Belagerungs-, Festungs- und Küsten-Artillerie.
Die Beichnungen der Maschinen zum Nachschneiden der Ringlager
C. Maschinen, II. Arbeitsmaschinen, Blatt 1 bis 24 sind vervielfältigt worden und werden den
betheiligten Truppentheilen und Behörden unter Umschlag zugehen.
Sämmtliche bisherigen, zu den Beschreibungen und Gebrauchs-Anweisungen der Arbeitsmaschinen
gehörenden Zeichnungen treten, soweit keine Sonder-Bestimmungen getroffen sind, hierdurch außer Kraft.
No. 383/1. 96. A. 5. Frhr. v. Falkenhausen.