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3. In 8. 21,2 ist in der vorletzten Zeile für das Wort „Tage“ zu setzen: „Werltage“.
4. In 8. 27, äerste Zeile ist hinter dem Worte „Monats“ Ang schalien:
„woder, wenn dies ein Sonn= oder Festtag ist, an den, ,vohergehenden Zahltage (§. 10,1)“,
5. §. 27, 2 erste Zeile ist statt „Tage“ zu setzen „Werktag
6. 5. 28.,1 erhält hinter dem ersten Absatz folgenden Zusez:
„Ist der erste Tag des Vierteljahres ein GHonn= oder Festtag, so findet der Abschluß und
k die Uebertragung in die anderen Kasfenbücher an dem vorhergehenden Werktage statt.“
§. 44, 4 wird durch den Zusatz ergän
„Der zweite Satz von §. 10, 1 bnse Kassenordnung findet keine Anwendung.“
II. Besoldungsvorschrift für das Preußische Heer im Frieden und
I. Servisreglement.
den §§. 32,1 und 83,1 — bei beiden am Schlusse des ersten Absatzes — und am Schlusse des §. 84
der Sen ed Haten sowie am Schlusse des ersten Absatzes im F. 76 des Servis-Reglements
ist hinzuzufügen:
„Ausnahme, siehe die Kassenordnung.“
Deckblälter und Nachträge werden nicht ausgegeben.
No. 128/2. 96 B. 3. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 62.
Zweites Nachtrags-Verzeichnis derleuigen Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die
wissensatustlichs G dert aä# den einjährig- ereiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Zmeites Nachtlrags-erzeichnik
dersenigen Tehranstalten, welche zur Auestellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungoprüfung zur Darlegung
der Befähigung gefordert wird.
l. Staatliche Schullehrer-Seminarc.
Königreich Preußen.
für Stadtschullehrer,
Seminar,