Armee-Verordnungs-Nlatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
30. Jahrgang. erlin den 31. März 1896. Nr. S.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Vlattes beträgt 14 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68.
Bei Letßzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Vlattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Truckbogen von 8 Seiten wird babei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liesert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 4
durch die Post oder in direlter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 72.
Einführung der Gewehr-Schießvorschrift für die Fußartillerie auch bei der Luftschiffer-Abtheilung.
uf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß die Gewehr-Schießvorschrift für die Fußartillerie auch
sfür die Luftschiffer-Abtheilung maßgebend sein soll. Die erforderlichen Aenderungen hat das Kriegsministerium
im Einverständniß mit dem Chef des Generalstabes der Armee zu erlassen.
Berlin den 23. Januar 1896.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 24. März 1896.
Vorstehende Allerhöchste Rabinetes-Ordre wird unter dem Hinzufügen zur Kenntniß der Armee
gebracht, daß der „Anhang l zur Gewehr-Schießvorschrift für die Fußartillerie. Zusätze und Aenderungen
für die Luftschiffer-Abtheilung“ den Kommandobehörden rc. in der erforderlichen Anzahl von Abdrücken nebst
Vertheilungsplan unter Umschlag zugehen wird.
Der Anhang erscheint im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn
hier 8W.12, Kochstr. 68—71 und kostet bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee geheftet 5 Pf. das Stück.
Im Druckvorschriften-Etat ist der Anhang unter Nr. 407a. nachzutragen.
No. 174/3. 96. A. 2. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 73.
Verkürzung des Kürassierdegens 54.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß der Kürassierdegen 54 soweit verkürzt wird, daß die
Länge der Klinge derjenigen des Kavalleriedegens 89 entspricht. Das Kriegsministerium hat das Weitere
zu veranlassen.
Berlin den 5. März 1896.
Wilhelm.
Bronsart v. Schellendorff.
An das Kriegeministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 24. März 1896.
Vorstehende Allerhöchste Rabinete-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Weitere Verfügung bleibt vorbehalten.
No. 89/3. 96. A. 3. Bronsart v. Schellendorff.