Kriegsministerium. Berlin den 25. März 1896.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 85.
Ausgabe neuer Ansrüstungs-Nachweisungen für Batterien der Feldartillerie.
Es sind neu aufgestellt worden:
. die Ausrüstungs-Nachweisung für Feld= und Reserve-Batterien,
die Ausrüstungs-Nachweisung für mobile Landwehr-Batterien rc.
zu Druckvorschrif ten-Etat erhält die Ausrüstungs-Nachweisung zu 1 die Nr. 485, zu 2 die Nr. 489.
Die in diesem Etat unter 467 aufgeführte Ausrüstungs-Nachweisung für mobile Batterien der
Feldartillerie tritt mit dem 1. April 1896 außer Kraft.
No. 329/J. 96. A. 1. Frhr. v. Falkenhausen.
Kriegsministerium. Berlin den 25. März 1896.
Militär-Oekonomie-Departement.
Nr. 86.
Tragezeit der Schnürschuhe.
Die Tragezeit der Schnürschuhe beträgt vom 1. April 1896 ab im Frieden
a) für sämmtliche Mannschaften u Fuß, einschlieblich Oelonomie- derdnente 1¼ Jahr,
b) für die berittenen Mannschaften 1 Jahre.
Die Jahresentschädigung *“ demnach
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Die Bekleidungsetats siild Nhprechend zu terchuten?
No. 731/3. 96. B. 3. Frhr. v. Gemmingen.
Kriegsministerium. Berlin den 25. März 1896.
Militär-Oekonomie-Departement.
Nr. 87.
Vergütungspreise für Brot und Fourage.
I. In dem Zeitraum vom 1. April bis Ende Juni 1896 gelten als Vergütungspreise:
für das B 31 A. für Brot: 4
1. für das Brot zu . ..........— 401 .
2. für die tägliche licht## Brotportion. .....·....— - grodi
3. für die tägliche schwere Brotportion . .. ..—- 134 - ’«"
B. für Brotresgeni im réZ der abettenanstalten:
für 5ö0rez 6 11 Pf.