Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

Kriegsministerium. Berlin den 25. März 1896. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 85. 
Ausgabe neuer Ansrüstungs-Nachweisungen für Batterien der Feldartillerie. 
Es sind neu aufgestellt worden: 
. die Ausrüstungs-Nachweisung für Feld= und Reserve-Batterien, 
die Ausrüstungs-Nachweisung für mobile Landwehr-Batterien rc. 
zu Druckvorschrif ten-Etat erhält die Ausrüstungs-Nachweisung zu 1 die Nr. 485, zu 2 die Nr. 489. 
Die in diesem Etat unter 467 aufgeführte Ausrüstungs-Nachweisung für mobile Batterien der 
Feldartillerie tritt mit dem 1. April 1896 außer Kraft. 
No. 329/J. 96. A. 1. Frhr. v. Falkenhausen. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 25. März 1896. 
Militär-Oekonomie-Departement. 
Nr. 86. 
Tragezeit der Schnürschuhe. 
Die Tragezeit der Schnürschuhe beträgt vom 1. April 1896 ab im Frieden 
a) für sämmtliche Mannschaften u Fuß, einschlieblich Oelonomie- derdnente 1¼ Jahr, 
b) für die berittenen Mannschaften 1 Jahre. 
Die Jahresentschädigung *“ demnach 
f r Sanirsauhe 
l . »f- 36 Pf 
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2. für * mit 7 Sieten, rusue 3 *# Aufnähen 
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Die Bekleidungsetats siild Nhprechend zu terchuten? 
No. 731/3. 96. B. 3. Frhr. v. Gemmingen. 
Kriegsministerium. Berlin den 25. März 1896. 
Militär-Oekonomie-Departement. 
Nr. 87. 
Vergütungspreise für Brot und Fourage. 
I. In dem Zeitraum vom 1. April bis Ende Juni 1896 gelten als Vergütungspreise: 
für das B 31 A. für Brot: 4 
1. für das Brot zu . ..........— 401 . 
2. für die tägliche licht## Brotportion. .....·....— - grodi 
3. für die tägliche schwere Brotportion . .. ..—- 134 - ’«" 
B. für Brotresgeni im réZ der abettenanstalten: 
für 5ö0rez 6 11 Pf.