an das
an das
vorhanden sind,
Abgaben ist von
der Abgaben
o sin
zu
Etat zu
kommt vom
ausgebildeten
durch
1. April 1896
Mannschaften
Die
Kommandirung von zum
II. Weitere Bestimmungen in Gemäßheit des Reichshaushalts-Etats.
1. Die den Unteroffizieren 2c. bei den Besatzungstruppen in Elsaß-Lothringen seither gewährte Zulage
ist auch für 1896/97 zahlbar.
2. Es sind Nationen etatsmäßig:
a) drei schwere für den Generalstabs= Offizier bei dem Gouvernement von Berlin;
b) zwei schwere für den Inspekteur der technischen Institute;
J) zwei leichte für den Kommandanten des Truppenübungs latzes Lockstedt;
d) 1 bleichte für für einen Hauptmann als 4. Direktionsmitglied bei der Kriegaakademie vom
1. Oktober 189
e) je eine leichte 6½ die Divisionsärzte.
3. Für Sefecte- und Schießübungen im Gelände 2c. werden für 1896/97 gewährt:
in Generalkommando des
Incee 95 000
I. bis V., X. und XVII. Armeelorp je .. . . 980000--
Armeekorps 9ovo0000 =
VII. und WN. Aimeelorps ie . . .. 100000 =
K imelre . .......85000-
XI Armeelorp 120000 =
XIV. und 6 1armaeclae je 110 000 =
XVI. Armeekorp 50000
der Inspektion 2 Jã er und Schützen pPp0000 =
der Inspektion der Infanterieschulen 15 000 =
der General-Inspektion der Fußartillerie (siehe Erlaß
des Hriepeministeriums vom 24. Dezember 1894
.5 01/12. 94. A. 5. an den Vorstand der ver-
igon Artillerie= und Ingenieurschule)
Auf die Gewählng von Zuschüssen zu den vorstehenden verfügundd nnen kann nicht gerechnet
werden.
4. Zie Zahl der außeretatsmäßigen Vizefeldwebel oder Vizewachtmeister beträgt vom 1. April 1896
bis auf Weiteres
a) bei der Infanterie und den Jägern 2c. des
Vardgkorps bochstene . 96,
„1 „VII., IX. und XVII. Armeekorps höchstens je. . 83,
H, IV., Vin X. XV. und XVI. Armeekorps böchstens ie . 80,
i l#lkinero bächstens. .... ...123,
IV. Armeekorps höchstens
genr sind für jedes Infanterie- züegine 10 und für die Jäger- c.
ataillone je 3 Stellen in Ansatz gebracht;