Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

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4. Seite des Bogens. 
Angaben über Datum und Dauer des Schießens sowie Wetter 2c. 
  
  
  
  
  
  
1. 2. 3. 4. 
Nr. der Datum Dauer - 
Kompagnie des Schießens des Schießens Wetter, Temperatur, Beleuchtung, Wind. 
1. 
bis 
14. 
Ort und Datum. Name und Charge des Kommandeurs. 
„*2 — 
Bemerkungen. 
In den Spalten „Ningzahl, welche durchschnittlich mit dem einzelnen Schuß erreicht wurde“ sind 
die Ergebnisse bis auf zwei Dezimalstellen berechnet anzugeben. 
Die auf die Einjährig-Freiwilligen sich beziehenden Angaben sind über den anderen Angaben, in 
welche sie nicht einbezogen werden, in rother Tinte gesondert einzutragen. 
In den „Angaben über Datum und Dauer des Schießens 2c.“ ist 
a) in Spalte 2 durch Hinzufügung der Bezeichnung V. bz. N. auch die Tageszeit ersichtlich 
zu machen, 
b) in Spalte 3 die Zahl der von jeder Kompagnie für das Schießen gebrauchten Stunden 
und Minuten anzugeben; bei denjenigen Kompagnien, welche auf mehreren Ständen 
geschossen haben, ist die Dauer des Schießens auf den einzelnen Ständen zusammen- 
Uzählen. 
Auch diejenigen Regimenter, welche sich in mehreren Standorten befinden, legen einen sämmtliche 
Kompagnien umfassenden Bericht vor. 4 
Die Berichte der gesondert stehenden Bataillone sind dem ersteren Bericht beizufügen.
	        
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