Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

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g. 45. 
Berechnung der Entfernung. 
. Die Feststellung der Entfernung für Berechnung der Umzugskosten erfolgt nach der kürzesten 
fahrbaren Landstraßenverbindung. Strecken, auf welchen beladene Wegen mittels Schiffs, Trajekts, 
Shhre 2c. zu Wasser befördert werden können, kommen als fahrbarer Landweg in Anrechnung. 
ind jedoch Anfangs= und Endpunkt durch ussrdrchen Schienenweg in kürzerer Entfernung 
verbunden, so wird dieser der Berechnung zu Grunde 
Das Gleiche gilt für eine zwischen beiden Orten it z nterbrochene Waseerstraße, falls auf 
derselben eine Beförderung von umzugagut stautfinde. 
Tede angefangene Strecke von 10 km gilt für volle 1 
Bei Berechnung des Schienenweges oder att Wass 1 7 bleiben die Wegestrecken nach und von 
dem Bahnhof zurereeleh außer Betrach 
Im Weiteren finden die Bestimmungen §. 28, 6— 11 bei Umzügen sinngemäße Anwendung. 
Der vom Kriegsministerium als Beiheft zur Reiseordnung herausgegebene Kilometerzeiger vom 
Jahre 1896, welcher die Entfernungen nach dem kürzesten fahrbaren Landwege na neißte bildet 
ein Hilfsmittel für die Feststellung der Entfernungen zur Berechnung der Umzugskosten. 
4— 
a2 [ 
Das Kriegeministerium bemerkt hierzu: 
a) Der vorstehend zu 7 gedachte Kilometerzeiger wird den kamandohehöden und Truppentheilen 
in der Anzahl der Reiseordnung in nächster Zeit unter Umschlag zugehen 
b) eine Fesisg#lune von Entfernungen Fäien de Militär-Oe onben rtements (Bekleidungs- 
Wtfeilung) findet von wett ab nicht meh 
D) Deckblätter werden in Rücksicht auf de i E—- genommene Herausgabe einer neuen Reise- 
ordnung nicht ausgegeben. 
No. 263/3. 96. B. 3. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 25. April 1896. 
116. 
Verändernngsrzobwoisan 
r. 18 
zum namentlichen Verzeichniß der ernannten und gewählten Bei iht bä. Stellvertreter der Schiedsgerichte im 
Bereiche der Preußischen Heeresverwaltung. (Nr. 10 Seite 99/105 Armee-Verordnungs-Blatt für 1892.) 
  
  
  
· Bezirk I Sitz Der Beisitzer Der Stellvertreter 
r Name und Amts- Name und Amts- 
*— des Schiedsgerichts Charakter bz. Wohnort Charakter bz. Wohnort 
**- Beschäftigung Beschäftigung 
5dV. Armeekorps Erfurt 3. Beisitzer: Stellvertreter: 
Heizer Boier Magdeburg polers- Rudolph beis SIlvers- 
beim Proviantamt der Gerzhrabrir in in bei 
rfur 
  
  
2. Stellvertreter: 
zur Zeit unbesetzt 
  
  
  
  
Vorstehende Veränderungs-Nachweisung wird hiermit bekannt gemacht. 
No. 395/2. 96. T. I. 2. Bronsart v. Schellendorff.
	        
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