— 128 —
1. daß der Vater sowie der Sohn geborene Schlesier sind,
2. rsme Bwurfükeit des Vaters feststeht, und derselbe eerklärt, seinen Sohn für den Militärstand
u bestim
aß der beireffende Knabe gesund und kräftig, und dabei vorauszusehen ist, daß er sich für den
Wrnbe dereinst eignen wer
Hinsichtlich der Geburt des — #t# nachgegeben, daß auch solche Söhne in Schlesien geborener
Offiziere zur Fundation gelangen können, welche zwar nicht selbst in Schlesien geboren, deren Väter jedoch
daselbst zur Zeit ihrer beantragten Notirung ansässig sind.
8. 8.
Zeugnissen sind außer dem Geburtszeugniß des Knaben und dem seines Vaters, sowie einem
sürfti #“— Nic des Letzteren, ein Schulzeugniß, ein Impfschein (Wiederimpfung) und ein durch einen
höheren Militärarzt über die körperliche Beschaffenheit des Koben ausgestelltes Attest und ein Nationale nach
dem folgenden Muster beizufügen:
Nationale
des (N. N.), dessen Aufnahme als Militär-Fundatist in die Ritter-Akademie zu Liegnitz nachgesucht wird.
l der
Geburts= Name und Dessen Geschlechts- Bah
Vor= und Charalier ieafn — 7 und Wonert der y
es verhältnisse desselben eburtsort tern --
Zuname #u9Ort) Valers im Militbr der Mutter
Die Richtigkeit dieses Nationales bescheinige ich mit dem Bemerken, wie ich meinen Sohn für den
Militärstand bestimme und die desfallsigen Bedingungen zu erfüllen mich verpflichte.
Wohnort und Datum.) (Unterschrift des Vaters 2c.)
No. 366/4. 96. A. 3. Frhr. v. Falkenhausen.
Kriegsministerium. Berlin den 26. April 1896.
Militär-Oekonomie-Departement.
Nr. 119.
Bekleidungs- Ordnung, Theil II.
Die mittelst Allerhöchster Rabinets-Drdre vom 12. Dezember 1895 genehmigte Bekleidungsordnung,
Wbeil n, ist im Druck fertig gestellt und wird den betheiligten Dienststellen in den nächsten Tagen unter
mschlag zugel ben-
Dieselbe ist in den Druckoorschriften-Etat unter Vr. 481 aufgenommen und erscheint im Verlage
der z Bofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, Berlin SW., Kochstraße 68 — 71.
Verkauft. reis beträgt bei zunilienn Bestellung aus der Armee 2./. 20 Pf. für das
geheftete und 2 JE. 40 Pf. für das gebundene Exemplar.
Das 6 Beclie nhb des Gardekorps ist ermächtigt worden, von den auf Grund der Bekleidungs-
ordnung neu ausgegebenen Proben an Unternel emer auf Verlangen Nachproben gegen Erstattung der
Selbstkosten bis zum 30. September d. J. zu verabfolgen.
No. 514/4. 96. B. 3. Frhr. v. Gemmingen.
Kriegsministerium. Berlin den 2. Mai 1896.
Militär-Oekonomie-Departement.
Nr. 120.
Eisenbahnbeförderung von Militärpersonen und Militärtransporten mit Schnellzügen.
Nachstehendes Verzeichrih derjenigen Schnellzüge, mit welchen Militärpersonen und Militärtransporte für
die Dauer des m d. M. in Kraft getretenen Sommerfahrplanes auf Militärfahrkarten befördert werden
können, wird mit #n Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Seite 234/237 des Armee-
Verordnungs-Blattes für 1895 abgedruckte bezügliche Verzeichniß hierdurch außer Kraft tritt.
No. 622/4. 96. B. 3. Frhr. v. Gemmingen.