Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

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1. daß der Vater sowie der Sohn geborene Schlesier sind, 
2. rsme Bwurfükeit des Vaters feststeht, und derselbe eerklärt, seinen Sohn für den Militärstand 
u bestim 
aß der beireffende Knabe gesund und kräftig, und dabei vorauszusehen ist, daß er sich für den 
Wrnbe dereinst eignen wer 
Hinsichtlich der Geburt des — #t# nachgegeben, daß auch solche Söhne in Schlesien geborener 
Offiziere zur Fundation gelangen können, welche zwar nicht selbst in Schlesien geboren, deren Väter jedoch 
daselbst zur Zeit ihrer beantragten Notirung ansässig sind. 
8. 8. 
Zeugnissen sind außer dem Geburtszeugniß des Knaben und dem seines Vaters, sowie einem 
sürfti #“— Nic des Letzteren, ein Schulzeugniß, ein Impfschein (Wiederimpfung) und ein durch einen 
höheren Militärarzt über die körperliche Beschaffenheit des Koben ausgestelltes Attest und ein Nationale nach 
dem folgenden Muster beizufügen: 
Nationale 
des (N. N.), dessen Aufnahme als Militär-Fundatist in die Ritter-Akademie zu Liegnitz nachgesucht wird. 
  
  
l der 
Geburts= Name und Dessen Geschlechts- Bah 
Vor= und Charalier ieafn — 7 und Wonert der y 
es verhältnisse desselben eburtsort tern -- 
Zuname #u9Ort) Valers im Militbr der Mutter 
  
  
  
  
  
  
  
Die Richtigkeit dieses Nationales bescheinige ich mit dem Bemerken, wie ich meinen Sohn für den 
Militärstand bestimme und die desfallsigen Bedingungen zu erfüllen mich verpflichte. 
Wohnort und Datum.) (Unterschrift des Vaters 2c.) 
No. 366/4. 96. A. 3. Frhr. v. Falkenhausen. 
Kriegsministerium. Berlin den 26. April 1896. 
Militär-Oekonomie-Departement. 
Nr. 119. 
Bekleidungs- Ordnung, Theil II. 
Die mittelst Allerhöchster Rabinets-Drdre vom 12. Dezember 1895 genehmigte Bekleidungsordnung, 
Wbeil n, ist im Druck fertig gestellt und wird den betheiligten Dienststellen in den nächsten Tagen unter 
mschlag zugel ben- 
Dieselbe ist in den Druckoorschriften-Etat unter Vr. 481 aufgenommen und erscheint im Verlage 
der z Bofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, Berlin SW., Kochstraße 68 — 71. 
Verkauft. reis beträgt bei zunilienn Bestellung aus der Armee 2./. 20 Pf. für das 
geheftete und 2 JE. 40 Pf. für das gebundene Exemplar. 
Das 6 Beclie nhb des Gardekorps ist ermächtigt worden, von den auf Grund der Bekleidungs- 
ordnung neu ausgegebenen Proben an Unternel emer auf Verlangen Nachproben gegen Erstattung der 
Selbstkosten bis zum 30. September d. J. zu verabfolgen. 
No. 514/4. 96. B. 3. Frhr. v. Gemmingen. 
Kriegsministerium. Berlin den 2. Mai 1896. 
Militär-Oekonomie-Departement. 
Nr. 120. 
Eisenbahnbeförderung von Militärpersonen und Militärtransporten mit Schnellzügen. 
Nachstehendes Verzeichrih derjenigen Schnellzüge, mit welchen Militärpersonen und Militärtransporte für 
die Dauer des m d. M. in Kraft getretenen Sommerfahrplanes auf Militärfahrkarten befördert werden 
können, wird mit #n Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Seite 234/237 des Armee- 
Verordnungs-Blattes für 1895 abgedruckte bezügliche Verzeichniß hierdurch außer Kraft tritt. 
No. 622/4. 96. B. 3. Frhr. v. Gemmingen.
	        
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