Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

Kriegsministerium. Berlin den 20. Mai 1896. 
Nr. 134. 
Tabellarische Uebersicht der bei der Loosung im Jahre 1895 gezogenen höchsten Loosnummern u. s. w. 
Auf Grund nachtröglicher Mittheilungen sind in der tabellarischen Uebersicht der bei der Loosung im Jahre 
1895 gezogenen höchsten Loosnummern u. s. w. folgende Aenderungen vorzunehmen: 
1. Seile 1 Aushebungbeir Eschenbach. In Spalte „Bemerkungen“ ist nachzutragen: 
Die Abschlußnummer des Jahrgangs 1874 ist auf Nr. 155 hinaufgerückt. - 
2. Seite 14. Aushebungsbezirk Guben Stadt. Die höchste Loos= und die Abschlußnummer ist 
nicht 225, sondern 245. 
3. Seite 30. Aushebungsbezirk Sorau. Die Bemerkung „Die Abschlußnummer des Jahrgangs 
. 1118173B ist zuf Nr. 80 hinaufgerückt“ gehört nicht zum II. Bezirk, sondern zum 
. Bezirk. 
Im Auftrage. 
No. 416/5. 96. A. 1. Frhr. v. Falkenhausen. 
Kriegsministeriim. Berlin den 19. Mai 1896. 
Departement für das Invalidenwesen. 
. O. 
Zuschüsse zu Waisengeldern. 
Das Königliche Direktorium des Potsdamschen grotzen Militär-Waisenhauses ist Allerhöchst ermächtigt worden, 
zu den auf Grund des Neichsgesetzes vom 13. Juni 1895 — Armee-Verordnungs-Blatt, Seite 181 
zuständigen Waisengeldern für Kinder von Personen des Soldatenstandes vom Feldwebel abwärts im Falle 
des Bedürfnisses und bis zum vollendeten 15. Lebensjahre der Kinder, sofern sie in den Waisenhäusern keine 
Aufnahme finden können, Zuschüsse zur Erreichung der Pflegegeldersätze des Waisenhauses zu gewähren. 
Die letzteren betragen zur Zeit jährlich 90 MA. für vaterlose und 108 „K. für eliernlose Kinder. 
ie Gesuche um Gewährung von Zuschüssen zu Waisengeldern sind durch nähere Darlegung der 
Familien-, Vermögens-, Einkommens= und sonstigen Verhältnisse der betreffenden Hinterbliebenen zu begründen 
und entweder mit den Anträgen auf Feststellung der Wittwen= und Waisengelder 3 verbinden — soweit 
dies ohne Versöerung der Wittwen= und Waisengeldanträge möglich ist — oder direkt an das im Eingange 
genannte Direktorium zu richten. — 
Es liegt Veranlassung vor, bei dieser Gelegenheit auf den Erlaß vom 9. April 1889 Nr. 703/4. 
C. 2. zu verweisen, wonach im Falle des nachzuweisenden Bedürfnisses auch den auf Grund des Militär- 
Hinter liebenengesetzes vom 17. Juni 1887 waisengeldberechtigten Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahre 
uschüsse zur Erreichung der Jahressätze von 150 K. für Waisen der Offiziere, Sanitätsoffiziere, oberen 
Beamten der Heeresverwaltung und von 90 (Kk. für Waisen der Zeugfeldwebel, Zeugsergeanten und Wall- 
meister Sr und der unteren Beamten der Heeresverwaltung vom Kriegsministerium bewilligt 
werden dürfen. 
Es empfiehlt sich, auch Gesuche dieser Art mit den Anträgen auf Feststellung der Wittwen= und 
Waisengelder zu verbinden, soweit dies ohne Verzögerung der letzteren geschehen kann, vergleiche Erlaß vom 
15. Januar 1895 Nr. 1663/12. 94. C. 2, Armee-Verordnungs-Blatt Seite 14. 
No. 2197/4. 96. C. 2. v. Viebahn. 
  
  
Kriegsministerium. Berlin den 21. Mai 1896. 
Militär-Oekonomie-Departement. « 
Nr. . 
Verkaufspreis des Kilometerzeigers vom Jahr 1896. 
Der Kilometerzeiger zur Berechnung der Umzugskosten vom Jahre 1896 (Nr. 7 des abgeänderten §. 45 
der Reiseordnung — Armee-Verordnungs-Blatt für 1896 Seite 125/126) erscheint im Verlage der Königlichen 
Kofbrchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, Berlin S8W. Kochstraße 68—71, und kostet bei unmittelbarer 
Bestellung aus der Armee das Exemplar: 
. gel)eftctl,50.-lz. 
gebunden 1, 65 M. 
No. 7õ3,4. 56. B. 3. Frhr. v. Gemmingen.
	        
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