Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
30. Jahrgang. gerlin den 12. Juni 1896. Nr. 16.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der vierteljährliche Pränumerakionspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
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Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, kalls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liesert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1¾. 10 A
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Kriegsministerium. Berlin den 5. Juni 1896.
Nr. .
Abzeichen für Bezirkskommandos.
Seine Majestäc der Raiser und Rönig haben zu bestimmen geruht, daß für die bei den Bezirkskommandos
angestellten Offiziere z. D. sowie für die Unteroffiziere und Mannschaften der Bezirkskommandos das bisher
zum Helmzierat und zur Mützenkokarde vorgeschriebene Landwehrkreuz fortfallt.
leichzeitig ist Allerhch##t festgesetzt worden, daß die Brigadenummern auf den Epauletten und
Achselstücken aus versilbertem Metall bz. auf weißen und gelben Schulterklappen aus blauer, auf rothen und
blauen aus weißer Nummerschnur gefertigt werden sollen, und daß die Offiziere und Mannschaften der
Bezirkskommandos 1—1V Berlin nach den Allerhöchst genehmigten Proben ein B aus versilbertem Metall
bz. weißer Nummerschnur erhalten.
Die vor aufgeführten Veränderungen finden auch auf die eielnen. Bezirkskommandos der Provinzial-
Armeekorps zugetheilten halbinvaliden Mannschaften entsprechende Anwendung. Für die Halbinvaliden des
Gardekorps fällt das Landwehrkreuz gleichfalls fort; dieselben tragen hinfort zum Helm den Gardeadler und,
wie bisher, die Schulterklappen des 2. Garde-Regiments zu Fuß ohne Adbzeichen.
Das Kriegsministerium bemerkt hierzu Folgendes:
1. Die Abänderungen für die Mannschaften erfolgen aus eigenen Mitteln der Bezirkskommandos 2c.,
feooc ist Vorsorge zu treffen, daß die Garde-Landwehradler der Halbinvaliden thunlichst für
eserve= 2c. Formationen Verwendung finden können.
2. Proben werden nur betreffs des Unterscheidungszeichens für die Bezirkskommandos I—IV Berlin
ausgegeben werden.
Für die Farbe der blauen Nummerschnur ist das hellblaue Besatztuch maßgebend.
3. Die Verausgabung eines Deckblatts §. 95 und die Abänderung des §F. 97 des II. Theils der
Bekleidungsordnung bleibt vorbehalten.
No. 61/6. 96. B. 3. Vronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 8. Juni 1896.
Nr. 140.
Anstellung u. s. w. der Waffenmeister bei der Feldartillerie.
Seine Masestät der Raiser und Rönig haben zu genehmigen geruht, daß nachstehende, bisher dem Kriegs-
ministerium, Allgemeines Kriegs-Departement, vorbehaltene Befugnisse auf die Generalkommandos überzugehen
haben:
1. Die Anstellung der Waffenmeister bei den Feldartillerie-Abtheilungen und den Lehr-Abtheilungen
der Feldartillerie-Schießschule;