Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Dreiundwanzigster Band. 1899. (23)

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Berichtigung von Druckfehlern 
in den Formularen zu der landesherrlichen Verordnung vom 18. November 1899 
zur Ausführung der Grundbuchordnung: 
S. 329 unter Nr. 5 ist die Zahl „300“ in Spalte 3 roth zu unterstreichen. 
S. 335 unter G Zeile 2 muß es heißen: 
Fürstl. Reußischer j. L. Hypethekenbrief jetzt Grundschuldbrief.“ 
In der Ministerial-Verfügung vom 27. November 180)9, die Ausführung des 
Invalidenversicherungsgesetzes vom 13. Juli 1899 betreffend, sind 
auf Seite 374 am Schlusse die Worte „in Kraft“ zu streichen.