Nr. 2.
Aulegung von Trauer für den verstorbenen General der Infanterie zur Disposition
Freiherrn v. Meerscheidt-Hüllessem.
Un das Andenken des verstorbenen Generals der Infanterie zur Disposition Freiherrn
v. Meerscheidt-Hüllessem, eines in Krieg und Frieden hochbewährten Führers, zu ehren, welcher
lange Jahre hindurch mit großer Auszeichnung an der Spitze Meines Gardekorps gestanden hat,
bestimme Ich hierdurch, daß sämmtliche Offiziere dieses Armeekorps sowie diejenigen des Infanterie-
Regiments von Boyen (5. Ostpreußischen) Nr. 41, dessen Chef der Verewigte gewesen, 3 Tage
Trauer anzulegen haben. Außerdem hat eine Abordnung des genannten Regiments, sowie eine
solche des Königin Elisabeth Garde-Grenadier-Regiments Nr. 3, à ln suite dessen der Ver-
storbene gestanden hat, bestehend aus dem Regiments-Kommandeur, 1 Stabsoffizier, 1 Hauptmann
und 1 Lieutenant, an den Beisetzungsfeierlichkeiten Theil zu nehmen. Ich beauftrage Sie, Vor-
stehendes der Armee bekannt zu machen.
Neues Palais, den 28. Dezember 1895.
Wilhelm.
An den Kriegsminister.
Kriegsministerium. Berlin den 5. Januar 1896.
Vorstehende Allerhöchste Rabinets' Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee
gebracht.
Der Kriegsminisler.
No. 55/1. 96. A. 3. Bronsart v. Schellendorff.