Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

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zum 1. Oktober 1896: 
das III. Bataillon 2. Hessischen Infanterie= Negiments Nr. 82 von Einbeck nach Göttingen; 
das II. Bataillon Infanterie-Regiments Herzog von Holstein (Holsteinischen) Nr. 85 von Neumünster nach 
endsburg, 
der Stab Fußartillerie-Regiments von Hindersin (Pommerschen) Nr. 2 von Swinemünde nach Danzig 
un 
das Pionier-Bataillon von Rauch (Brandenburgisches) Nr. 3 von Torgau nach Spandau. 
In Vertretung. 
No. 756/6 96. A. 1. Frhr. v. Falkenhausen. 
Kriegsministerium. Berlin den 27. Juni 1896. 
r. 164. 
Bekleidungs-Vorschrift für Offiziere und Sanitätsoffiziere des Königlich Preußischen Heeres. 
Die mittelst Allerhoͤchster Rabinets-Drdre vom 28. Mai 1896 genehmigte Offizier-Belleidungs-Vorschrift 
geht den Generalkommandos 2c. mit einem Vertheilungsplan in den nächsten Tagen unter Umschlag zu. 
Hierbei wird Nachstehendes bemerkt: 
Die Abänderung der mit dieser Vorschrift nicht im Einklang stehenden Anzugs= 2c. Bestimmungen 
in der Felddienstordnung (Fußnote zu Ziffer 153) und der Garnisondienst- Togfohrff, sowie in den 
Asrültungs-Machwessungen für die verschiedenen Waffen (Größe der Offizierkoffer) bleibt vor- 
ehalten 
. An Proben werden verausgabt: 
a) dunkelblaues Tuch; der Farbenton ist bei allen zuaffen für die Bekleidungsstücke, welche 
aus dunkelblauem Tuch gefertigt werden, maßgebend 
b) Mütze zur Veranschaulichung der Form im Allgem 
BD4) Shelhen einer Galahose fü# Infanterie, Jäger i und Sanitätsoffiziere; 
d) Mantelsack 
Diese Proben werden auch für die Truppentheile 2c. von hier aus zur Versendung 
gelangen; Nachproben für Militärschneider 2c. verausgabt das Bekleidungsamt des Gardekorps, 
gegen Erstattung der Selbstkosten, bis zum 30. September d. J. 
Die, geschrebung und Ausgabe der Probe der Feldbinde und des Baschliks (Kapoitte) bleibt 
vorbehalt 
Bis zur Ausgabe der Probe, Aur die Feldbinde wird zum Dienstanzug bei den nachstehenden 
Gelegenheiten die Schärpe angelegt: 
a) zu jedem Dienst in *it# Seiner Majestät des Raisere und Rönige; 
b) im Garnisonwachtdienst 
JD) zu Meldungen außerhalb des Regiments in persönlichen Angelegenheiten. 
. Die Vorschrift erscheint bei E. S. Mittler & Sohn, Kochstraße 68—71 und ist das geheftele 
Exemplar für 60 Pfennige, das kartonirte für 75 Pfennige käuflich. 
Trukfehlerberichligung. 
Seite 93 letzter Absatz: nter. chliegen“ ist ein Punkt zu setzen; die folgenden Worte „der 
bis Kragennaht“ sind zu streich 
— 
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In Vertretung. 
No. 820/5. 96. B. 3. v. Viebahn.
	        
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