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Kriegsministerium. Berlin den 6. Juli 1896.
Militär-Oekonomie-Departement.
Nr. 172.
Offizier-Bekleidungs-Vorschrift.
Die „Belleidung- Vorschrift für Ossfiziere und Sanitätsoffiziere des Königlich Wreupischen. Heeres“ vom
28. Mai 1896 hat im Druckvorschriften-Elat die Nummer 497 erhalten. Der in diesem Etat unter Nummer
462 aufgeführte Entwurf der Anzugsbestimmungen vom 26. Januar 1895 ist außer Kraft getreten.
In Vertretung.
No. 1/7. 96. B 3. Wollmar.
Kriegsministerium. Berlin den 9. Juli 1896.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 173.
Doppelknöpfc zum Gewehrriemen 88.
Unter Besugnahme auf den Erlaß vom 18. Mai 1893 No. 375/5. 93. A. 2. — Armee-Verordnungs-Blatt
von 1893 Seite 142 — wird darauf aufmerksam gemacht, daß bei Gewehrriemen n/& die Verwendung von
2 1 e . unzulässig ist. Bei der Beschasfung von Riemen n/A als Ersatz für solche a-A sind
daher, ebenso wie bei der ersten Ausrüstung mit Negen aun/A, auch die zugehörigen Knöpfe zu beschaffen
bz. von den Artilleriedepots mit zu liefern.
In Vertretung.
No. 100/7. 96. A. 2. Weller.
Kriegsministerium. Berlin den 11. Juli 1896.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 174.
Vorschrift für die Ausbildung der zu den technischen Instituten der Artillerie kommandirten
Feldartillerie-Ofsiziere.
Die Vorschrift tritt an die Sielle derjenigen vom 9. Juli 1888, Druckvorschriften-Eiat Nr. 199 und erhält
in diesem Etat die Nr. 502.
Dieselbe erscheint im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn,
Berlin SW. m 68 —71 und kostet bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee geheftet 5 Pf.,
gebunden 15 Pf.
Im Auftrage.
No. 325/7. 96. T. I. 1. Gisevius.
Kriegsministerium. Berlin den 6. Juli 1896.
Nr. 175.
Kommandos zum Militär-Reitinstitut für 1896/97.
Fur die Kommandos 2c. zum Militär-Reitinstitut für 1896/97 sind die Festsetzungen in beisolgender Nachweisung
maßgebenvd.
In Vertretung.
No. 286/6. 96. A. 3. Frhr. v. Falkenhausen.