Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

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erforderlich. 
. Diese 564 
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— 183 — 
Paar Tuchhandschuhe von grauem Tuch (dem Unteroffizier 2 Paar neue Lederhandschuhe), 
Paar Stiefel, neue 
Paar lederne Schnürschuhe, " 
Paar Sohlen mit Flecken, 
Hemden, neue M/95, » « , · 
Zehn mit Zubehör M/95 (ohne Haarbusch, ober mit Helmüberzug, die 12 Grenadier- 
egimenter außer den Schuppenkeiten die Kinnriemen), 
Tornister mit Zubehör MI/95, 
Leibriemen mit Säbeltasche und Schloß NI/95, 
Mantelriemen M/95, 
Brotbeutel, * 
Pidftesche mit Trinkbecher aus Aluminium, 
äbeltroddeln, » 
Katrontaschen. M/95 für Gemeine, M/88 für Unteroffiziere, 
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Frhrebn mit Zubehör aus Aluminium, 
sbeuiel, 
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Rei 
Salzbeutel, 
Kaffeebüchsen, 
Gewehr, 
Gewehrriemen, 
Mündungzsdeckel, 
Schloßschlüssel, 
Schraubenzieher, 
Seitengewehr, 
Exerzirpatronen in 2 Rahmen, 
Soldbuch 
  
  
"esangbuch, 
Schießbuch, 
1 Wischstrick, 
1 Zeltausrüstung, » 
den Spielleuten die Signalinstrumente nebst Zubehör, darunter rothe Tuchleisten zum 
  
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weimaligen Bewickeln der Signalhörner und zwei Kniefelle und zwei Paar Trommelstöcke für 
g1en Tambour. (Gewehr nebst Zubehör, Fettbüchse, Wischstrick, sowie die Patrontaschen kommen 
ür Spielleute und Burschen der Hauptleute in Wegfall.) * 4½#7 
Den Gemeinen (Gefreiten) — mit Ausnahme von Spielleuten und Offizierburschen — ist ein 
leiner Spaten nebst Futteral mitzugeben; von jedem Armeekorps haben 3 Mann Beilpicken mit 
Futteral an Stelle der kleinen Spaten mitzubringen. 4 · 
iüriedennachZifferI,6nn’o7einzweijesJahrwbeimLehranknickte-Damianver- 
Leibe-wenUnterofsizcerundGemeinen(Gefretten)sind: 
  
1 neuer Waffenrock, 
1 neur Tuchhose, 
1 Halsbinde, 
1 Paar neue Stiefel, 
1 lSchnürschuhe (lederne), 
3 -Sophlen mit Flecken, 
2 neue Hemden und 
1 Säbeltroddel 
leidungsslücke sind dem Lehr-Infanterie-Bataillon in der Zeit vom I. bis 10. Oktober 
  
mittelst Postpacket zu übersenden. Der Sendung sind außerdem für jeden Unteroffizier 1 neue 
Schirmmütze und 2 Paar neue Ledberhandschuhe, sowie für jeden Kapitulanten (Gemeinen) 
2 Säbeltroddeln anzuschließen. 
  
Sämmtliche Stücke müssen neuester Probe, gut verpaßt und mit dem Namen des betreffenden 
Kommandirten versehen sein.
	        
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