Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

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.Der etwaige weitere Bedarf an Bekleidungs= und Ausrüstungsstücen ist auf Erfordern dem 
Lehr-Infanterie-Bataillon durch die Regimenter (nicht durch die Kompagnien) zu übersenden.) 
Anfragen der Truppentheile bei dem Lehr-Infanterie-Bataillon über das Vorhandensein und die 
Kriegsbrauchbarkeit der Waffen der kommandirten Mannschaften haben nicht stattzufinden. 
— - die dem Lehr-Infanterie-Bataillon überwiesenen Bekleidungs= 2c. Stücke ertheilt 
asselbe nicht 
V. Zuweisung der Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke. 
Die Unteroffiziere und Gemeinen (Gefreiten) nehmen ihre Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke 
mit Ausnahme von 
geomücen, 
affenröck 
1 Litewka *i- 1 Drillichjacke bz. 1 Drillichrock, 
2 Halsbimden, 
2 Tuchhosen, 
2 weiß zeenen Hosen, 
Drillich 
7 Deeschofe 
1 Paar Stiefel, 
2 Paar Sohlen“ mit Flecken, 
1 Hemde, 
1 Säbeltroddel und 
1 Gewehrriemen 
Hasift mit zum Kommandoort und nach Beendigung ihres Kommandos wieder zum Truppentheil 
Der emorsh der Kommandirten erfolgt in viertem Waffenrock, vierter Tuchhose und dritter 
Halsbinde mit vollständiger Ausrüstung bz. Bewaffnung. 
.Die mitzuführenden, nicht angelegten Sachen Werdech soweit angängig, im Tornister unter- 
gebracht. 
Die unter 1 erwähnten Stücke werden regimenterweise in Leinwand verpackt und an demselben 
Tage, an welchem die Kommandirten zum Lehr-Infanterie-Bataillon abgehen, diesem nach der 
Auguste S- -Kaserne (Poststation Wildparl) durch Postpackete zu 10 kg übersandt. 
Hierbei ist zur Instandhaltung der Bekleidungsstücke etwas dunkelblaues, blaumelirtes und 
graues Tuch, bue und graue Futterleinwand, Futter= und Unterhosenkaliko, Drillich und Molton 
mit zu verpacken 
Weder frühere noch spätere Absendung ist statthaft. Ebenso wenig dürfen Sachen, welche 
nach Vorstehendem von dem Manne mitzuführen sind, den durch die Post zu sendenden Stücken 
angeschlossen werden. 
VI. Marschangelegenheiten. 
Die Kommandirten müssen am Tage des Zusammentritts des Bataillons bis spätestens 
3 Uhr Nachmittags in der Auguste Viktoria-Kaserne bei Potsdam melden, können aber schon 
am Tage vorher eintreffen, insofern hierdurch Marschverpslegungpkosten erspart werden. 
Der Ersatz für die jetzigen Burschen der bis nach den Herbstübungen 1897 kommandirten 
4 Offiziere hat am 19. 9. 96 in der Auguste Viktoria-Kaserne einzutreffen. 
Das Lehr-Infanterie-Bataillon zahlt und liquidirt für die Offiziere die Fuhr= und Umzugskosten, 
sowie für die Unteroffiziere die Umzugskosten für die Hinreise. 
Die Mannschaften werden regimenterweise im Regiments-Stabsquartier gesammelt und 
von dort dem Lehr-Infanterie-Bataillon überwiesen. 
Bei der Auflösung des Lehr-Infanterie-Bataillons werden die Mannschaften ihren Regimentern 
bz. den einzeln. stehenden Bataillonen ab Station Wildpark zugeführt. 
Der hierzu erforderliche Militärfahrschein LAlage III Muster A der F. Tr. O.) 
Kontrolzettel mit dem Dienststempel versehen — ist bis auf Datum, Zahl. der Môrschaften und 
Unterschrift vollständig auszusertigen und gleichzeitig mi den unter III. 5 bezeichneten Papieren 
*) Das Fußme # der kommandirten Mannschaften ist vom Truppentheil zurückzubehalten.
	        
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