Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

Kriegsministerium. Berlin den 3. September 1896. 
Militär-Oekonomie-Departement. 
Nr. 219. 
Gehaltsregelung nach Dienstaltersstufen. 
Die nach Ziffer 11 der Bestimmungen vom 5. April 1893 — Armee-Verordnungs-Blatt Seite 110—113 — 
um 20. Mai jedes Jahres vorzulegenden Nachweisungen über den Betrag der im Vorjahr verrechneten 
eamtengehälter sind nicht mehr erforderlich. 
No. 66 3/7. 96. B. 1. Frhr. v. Gemmingen. 
Kriegsministerium. Berlin den 3. September 1896. 
Remontirungs-Abtheilung. 
Nr. 220. 
Zusammenstellung der Dauerritte. 
Vom landwirthschaftlichen Zentral-Verein für Litthauen und Masuren in Insterburg werden Hefte der 
Zusammenstellung der von Offizieren und Mannschaften der Kavallerie auf Chargen= und Dienstpferden 
ostpreußischer Abstammung vom 1. Juli bis Ende Dezember 1895 ausgeführten Dauerritte für die Kavallerie- 
Regimenter bereit gehalten. 
· ieeHeftesowieauchdiebereitsfrühererschienenenwerdengegenEinsendungvonlefür 
jedes Exemplar vom Verein den Bestellern zugesandt. 
In Vertretung. 
No. 390/8. 96. R. A. v. Elterlein. 
Deckblätter gelangen zur Bersendung: 
Nr. 11 zum Leitfaden, betreffend den Karabiner 88, das Gewehr 91 und deren Munition.
	        
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