Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

E Mit Allerhöchster Genehmigung wird flerner bestimmt, daß bei sed Infemterie-Regiment 
ompagnie an Stelle der oben angegebenen Vorübung der 2. achst i it 
Beginn auf Schußweite 150 m schens 8 ä die nahsthenden Bhingungen mi 
2. Klasse. 
Vorübung. Bedingungen zu 3 Schuß. 
  
Nr. Meter Anschlag Scheibe Bedingungen Bemerkungen. 
  
1150 stehend aufgelegt Ringscheibe Kein Schuß unter 3 
2 150 tehend freihändig Ringscheibe Kein Schuß unter 6 
31150 liegend aufgelegt Ring-Kopfscheibe Kein Schuß unter 8 
400 fstehend freihändig Ringscheibe Kein Schuß unter 5 
5 
6 
  
  
  
  
200 liegend freihändig Ning-Kopfscheibe Kein Schuß unter 5 
200 knieend Ning-Brustscheibe Kein Schuß unter 5 
  
  
  
  
  
  
  
Die Bedingungen für das Schulschießen der Jäger und Schützen werden später bekannt gegeben werden. 
In Vertretung. 
No. 2386/9. 96. A. 2. Frhr. v. Falkenhausen. 
Kriegsministerium. Berlin den 10. September 1896. 
Nr. 223. 
Veränderungen der Baukreise im IX. Armeekorps. 
Von dem vorübergehend eingerichteten Garnison-Baukreise Plön wird Neumünster abgezweigt und dem 
Baukreise Altona zugetheilt. 
Im Auftrage. 
No. 87/9. 96. B. 5. Frhr. v. Liechtenstern. 
Kriegsministerium. Berlin den 14. September 1896. 
Nr. 224. 
Preußische Stempelsteuer für Pacht= oder Miethverträge. 
Die von Militärbehörden als Verpächter im Geltungsbereiche des preußischen Stempelsteuer-Gesetzes vom 
31. Juli 1895 abzuschließenden Pachtverträge bedürfen, falls der Pächter nicht etwa ebenfalls Befreiung 
von der Stempelsteuer genießt, gemäß §. 5 Absatz 6 und §. 11 dieses Gesetzes der Hälfte des tarifmäßigen 
Stempels in Abstufungen von je 50 Pfennig. Dieser Stempel ist nicht wie früher zu der Hauptausfertigung 
des Vertrages, sondern zu dem von der Militärbehörde zu führenden Pachtverzeichnisse zu verwenden. Der 
Militärbehörde steht, wenn sie den Stempel verauslagt, nach allgemeinen Grundsätzen der Rückgriff gegen 
den zur Zahlung der Abgabe gesetzlich verpflichteten Vertrugssheeilnehmer zu. 
Zu den Nebenausfertigungen von Pacht= oder Miethverträgen ist, weil eine Stempelverwendung 
u den Hauptausfertigungen nicht stattfindet, kein besonderer Stempel zu Khlen. (Vergl. Tarifstelle 16.) 
Enthält der Pachtvertrag Nebenverträge, die besonders zu versteuern sind, z. B. einen Schiedsvertrag, so ist 
der allgemeine Vertragsstempel in der darstellbaren Hälfte von 1 J/. sowohl zu der Hauptausfertigung als 
zu der Nebenausfertigung des Vertrages zu verwenden. 
No. 320/8. 96. B. 1. v. Goßler.
	        
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