Kriegsministerium. Berlin den 9. Januar 1896.
Nr. 10.
Uebungen des Beurlaubtenstandes im Etatsjahre 1896/97.
1. Der vorliegenden Nummer des Armee-Verordnungs-Blattes sind in besonderer Beilage die
bei Bestimmungen für die Uebungen des Beurlaubtenstandes im Etatsjahre 1896/97
rêrt
u. Wsgeslng. dieser Beilage sind bei der Königlichen Holkuchtandlung von E. S. Mittler & Sohn Berlin SW.,
Kochstraße 68—71 auf unmittelbare Bestellung zum Preise von 20 Pf. für das Exemplar zu haben.
No. 291/1. 96. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 6. Januar 1896.
Militär-Oekonomie-Departement. N
r.
Garnison-Verpflegungszuschüsse für Aachen, Erkelenz, Zalic und Montjoie im 1. Vierteljahr 1896.
Für das 1. Vierteljahr 1896 sind an Garnif pf gazuschüssen, mit Einschluß des Zuschusses zur
Beschaffung eines Fruͤhstücks,
in Aachen 19 P l—.,
-Erkelenzz.. . . . 17-,
- Qülih 21 -,
ontjatte. 23=
auf den Mann und Tag hasltant
No. 44/1. 96. B. 2. Frhr. v. Gemmingen.
Kriegsministerium. Berlin den 7. Januar 1896.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 12.
Einführung von Löthöl au Stelle von Löthwasser.
An Stelle des sctt. im Büchsenmacherkasten beßdlichen Löthwassers wird Löthöl eingeführt.
Das Löthöl ist von den Büchsenmachern nach einer Vorschrift, welche als Deckblatt zur Anleitung
soten ibnefeomo an den Schußwaffen 88 und 91 ausgegeben wird, sobald Ersatz erforderlich ist,
elbst erustel en.
im Büchsenmacherkasten befindliche Glasflasche zu Löthwasser fällt fort; an ihre Stelle tritt
ein Gefa eus Weißblech mit Schraubenverschluß aus Mes 6 mit Korkeinlage. Zur usdah e dieses
Gefäßes dient die bisherige Einlassung für die Glasflasche im Büchsenmacherkasten, aus welcher die Filzeinlage
vom Büchsenmacher ohne Entschädigung zu entfernen ist.
Die erste Ueberweisung des Gefäßes mit Löthöl erfolgt durch die Gewehrfabrik Spandau unentgeltlich.
Deckblätter für die betreffenden Dienstvorschriften 2c. werden besonders ausgegeben.
No. 402/12. 95. A. 2. Frhr. v. Falkenhausen.