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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
30. Jahrgang. Verlin den 20. November 1896. Nr. 31.
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Nr. 259.
Anlegung von Trauer für den verewigten Herzog Wilhelm von Württemberg,
Königliche Hoheit.
Un das Andenken des verewigten Herzogs Wilhelm von Württemberg, Königliche Hoheit — bisher
Chef des Infanterie Regiments Herwarth von Bittenfeld (1. Westfälischen) Nr. 13 — zu ehren,
bestimme Ich hierdurch, daß die Offziere dieses Regiments fünf Tage Trauerabzeichen anlegen.
Außerdem hat eine Abordnung des Regiments, bestehend aus dem Regiments-Kommandeur, einem
Stabsoffizier, einem Hauptmann und einem Lieutenant, an den Beisetzungs-Feierlichkeiten Theil zu
nehmen. Ich beauftrage Sie, Vorslehendes der Armee bekannt zu machen. An das General-
kommando des VII. Armeekorps habe Ich verfägt.
Neues Palais den 10. November 1896.
Wilhelm.
An den Kriegsminister.
Kriegsministerium. Berlin den 16. November 1896.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee
gebracht.
No. 285/11. 96. A. 2. v. Goßler.