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Nr. 272.
Einstellung von Unteroffizieren mit mindestens sechsjähriger aktiver Dienstzeit in die Königlichen
Schutzmanuschaften.
Auf den Bericht vom 15. August d. J. genehmige Ich, daß zunächst versuchsweise auf die Zeit bis zum Ablaufe
des Monats September 1898, nach Achignt des Absatzes 4 des §. 1 der Grundsätze für die Besetzung der
Subaltern und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern vom 7./21. März 1882,
abweichend von der Zusahbestimmung 2 zu §. 1 a. a. O., Unteroffiziere mit einer aktiven Dienstzeit im Hecre oder
in der Marine von mindestens sechs Jahren in die Königlichen Schutzmannschaften eingestellt werden dürfen.
Neues Palais den 16. November 1896.
Wilhelm.
An den Minister des Innern und den Kriegsminister.
Frhr. v. d. Recke. v. Gößler.
Kriegsministerium. Berlin den 1. Dezember 1896.
Vorstehende Allerpöchste Kabinete-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 634/II. 96. C. 3. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 25. November 1896.
Nr. 273.
Ueberweisung der Bekleidung und Ausrüstung abkommandirter Mannschaften.
Aokommandirten Mannschaften sind auf dem Hin= und Rückmarsche zum und vom Kommandoorte in der
Regel nur die auf dem Marsche erforderlichen Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke mitzugeben.
Die sonstigen Bekleidungs- 2c. Stücke sind in Postpacketen, und zwar, soweit es sich um Offiier-
burschen handelt, an die betreffenden Offiziere zu übersenden.
Die für einzelne Anstalten 2c. etwa bestehenden abweichenden Bestimmungen werden durch Vorstehendes
nicht berührt.
No. 400/9. 96. A 2. v. Goßler.
Kriegsministerlum. Berlin den 26. November 1896.
Nr. 274.
Armeemärsche.
Von den mit Genehmigung Seiner Majestät des Kaisers und Königs unter die Zahl der Armeemärsche auf-
genommenen Märschen, und zwar:
a) Hohenzollernmarsch, komponirt von dem Generallicutenant z. D. Berger zu Straßburg i. E.;
b) Präsentirmarsch des Leib-Kürassier- Regiments Großer Kurfürst (Schlesisches) Nr. 1, komponirt von
dem Oberstlientenant und Flügel. Adjutanten Seiner Majestät des Kaisers und“ Königs Grafen
von Moltke und
Pc) Alter Marsch, komponirt von dem Professor Kosleck zu Schöneberg
führt ersterer die Nr. 226 unter —II. Geschwindmärsche für Infanterie-, der zweite die Nr. 225 unter — II. Ge-
scwindmärsche für Infanterie= und die Nr. 89 unter —III. Kavalleriemärsche-, der dritte die Nr. 88 unter
Kavalleriemärsche.
Die Ueberweisung je eines Druckexemplars vorstehender Märsche für jedes betreffende Musikkorps bleibt
vorbehalten.
No. 258/11. 96. A. 2. v. Goßler