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Kriegsministerium. Berlin den 5. Dezember 1896.
Departement für das Invalidenwesen.
Nr. 281.
Ergänzung des Regulativs über Ausbildung, Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen des
Forstdienstes in Elsaß-Lothringen vom 1. Oktober 1893.
Durch gemeinschaftliche Verfügung des Kaiserlichen Statthalters in Elsaß= Lothringen und des Kriegsministers
** 1896 ist der erste Absah des §. 16 des Regulatios ergänzt worden.
Den Königlichen Generalkommandos 2c. wird die erforderliche Anzahl von Druckegemplaren dieser
Verfügung zugehen.
No. 753/10. 96. C. 3. v. Viebahn.
vom
Kriegsministerium. Berlin den 5. Dezember 1896.
Allgemeines Kriegs · Departement.
Nr. 282.
Ausgabe von Zeichnungen des Feldartillerie-Materials.
Die Vlll. Fortsezung der Uebersicht von den Aenderungen der Zeichnungen des Feldartillerie Materials, ge-
schlossen im März 1896, nebst zugehörigen Nachtrags = Zeichnungen, sowie die Zeichnung
A. VI. 1873. Blatt 2
sind neu aufgestellt und werden den betheiligten Dienststellen unter Umschlag zugehen.
Die Zeichnungen
A. IV. 1864. Blatt 8a — Sattelbaum zum Handsattel — und
A. IV. 1864. Blatt 8b — Handsattel —
treten, soweit dieselben noch in den Beständen vorhanden sind, außer Kraft.
Im Auftrage.
No. 443/11. 96. A. 4. Draudt.
Kriegeministerium. Berlin den 7. Dezember 1896.
Departement für das Invalidenwesen.
Nr. 283.
Ueberweisung von Verurtheilten an Civilstrafanstalten.
Die von Militärgerichten gegen Angehörige des Großherzogthums Hessen erkaunten Gefängnißstrafen sollen im
Falle des Uebergangs der Strafvollstreckung auf die Civilbehörden fortan nicht mehr in den Gefängnissen zu
Mainz und Darmstadt, sondern — unter Vorbehalt des im §. 22, Abs. 2, des Reichs-Strafgesetzbuchs den
Sträflingen gewährten Rechtes — in der Zellenstrafanstalt zu Butzbach verbüßt werden.
Die Jiffer 8 der Anlage 2 zur Militär Strafpvollstreckungs-Vorschrift äudert sich dementsprechend.
Die Ausgabe von Deckblättern bleibt vorbehalten.
No. 54/12. 96. C. 3. v. Viebahn.