Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

Kriegsministerium. Berlin den 24. Dezember 1896. 
Medizinal-Abtheilung. 
Nr. 297. 
Abänderung der Krankenträger-Ordnung. 
§. 44 Ziffer 1. Der erste Satz erhält folgende veränderte Fassung: 
Auf das Kommando: Zum Einladen — angetreten! rücken sämmtliche Nummern in der- 
selben Richtung wie beim Wechseln der Träger (§. 39, 2) um einen Platz weiter, so daß an den 
Seiten des einen Tragenendes Nr. 1 und Nr. 4, an den Seiten des anderen Tragenendes Nr. 2 
und Nr. 3 einander gegenüber stehen; welches Tragenende dem Wagen zunächst steht GC. 43, 2), 
kommt dabei nicht in Betracht 
§. 45 Ziffer 3. In Zeile 14 ist die Klammer: #(Nr. 1 und 2),= zu streichen. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
No. 1310/12. 96. M. A. v. Coler. 
Kriegsministerium. Berlin den 24. Dezember 1896. 
Militär-Oekonomie-Departement. 
Nr. 298. 
Vergütungspreise für Brot und Fourage. 
I. In dem Zeitraum vom 1. Januar bis Ende Juni 1897 gelten als Vergütungspreise: 
A. für Brot: 
1. für das Brot zu 3 6888B8B . ... — 4X 41,4 “ ) F. 8, 63 
2. die tägliche —i Brotportiion ... — . 10,3 -Fr. N. V. 
3. "„ 2 schwere .. . . .. — » 13,8 Rglmts. 
B. für Brotroggen im Saus halt der Kadettenanstalten: 
für 50 ff . .. 6 36 #“ 
C. für Fourage: 
1. für die leichte Monatsratioooon: 28 K 50 ) SK. 52 119, 
2. »»2 mittlere v......................··.·. Zopos 24, 128, 
3. » „: Monatsration der leichten Garde-Kavallerie 31 —„ 129, 131 
4. „: schwere Monatsratiioon . . . .. · —„ a. a. O. 
5. » 2 Monatsration nicht vorhanbdener etatsmäßiger Offizier- 
pfedddee .. . 6 50 5. 125 a. a. O. 
6. für die Monatsration der Pferde der Landgendarmeril 28 50„ 
7. bei einzelnen Fouragetheilen: 
für 50 kg Hafen 77 17 
v50pHeu.................................. 2p659 
v50pStroh................................. 2p069 
II. In den Vergütungspreisen liegen an Wirthschaftskosten: 
a) bei Brot und Brotgellllll .. . . .. . 20 % 
b) . Rationen, Rationstheilen und Rationsvergütungsgelden 10 % 
der Preise zu A und C. 
No. 429/12. 96. B. 2. Frhr. von Gemmingen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.