Kriegsministerium. Berlin den 24. Dezember 1896.
Medizinal-Abtheilung.
Nr. 297.
Abänderung der Krankenträger-Ordnung.
§. 44 Ziffer 1. Der erste Satz erhält folgende veränderte Fassung:
Auf das Kommando: Zum Einladen — angetreten! rücken sämmtliche Nummern in der-
selben Richtung wie beim Wechseln der Träger (§. 39, 2) um einen Platz weiter, so daß an den
Seiten des einen Tragenendes Nr. 1 und Nr. 4, an den Seiten des anderen Tragenendes Nr. 2
und Nr. 3 einander gegenüber stehen; welches Tragenende dem Wagen zunächst steht GC. 43, 2),
kommt dabei nicht in Betracht
§. 45 Ziffer 3. In Zeile 14 ist die Klammer: #(Nr. 1 und 2),= zu streichen.
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
No. 1310/12. 96. M. A. v. Coler.
Kriegsministerium. Berlin den 24. Dezember 1896.
Militär-Oekonomie-Departement.
Nr. 298.
Vergütungspreise für Brot und Fourage.
I. In dem Zeitraum vom 1. Januar bis Ende Juni 1897 gelten als Vergütungspreise:
A. für Brot:
1. für das Brot zu 3 6888B8B . ... — 4X 41,4 “ ) F. 8, 63
2. die tägliche —i Brotportiion ... — . 10,3 -Fr. N. V.
3. "„ 2 schwere .. . . .. — » 13,8 Rglmts.
B. für Brotroggen im Saus halt der Kadettenanstalten:
für 50 ff . .. 6 36 #“
C. für Fourage:
1. für die leichte Monatsratioooon: 28 K 50 ) SK. 52 119,
2. »»2 mittlere v......................··.·. Zopos 24, 128,
3. » „: Monatsration der leichten Garde-Kavallerie 31 —„ 129, 131
4. „: schwere Monatsratiioon . . . .. · —„ a. a. O.
5. » 2 Monatsration nicht vorhanbdener etatsmäßiger Offizier-
pfedddee .. . 6 50 5. 125 a. a. O.
6. für die Monatsration der Pferde der Landgendarmeril 28 50„
7. bei einzelnen Fouragetheilen:
für 50 kg Hafen 77 17
v50pHeu.................................. 2p659
v50pStroh................................. 2p069
II. In den Vergütungspreisen liegen an Wirthschaftskosten:
a) bei Brot und Brotgellllll .. . . .. . 20 %
b) . Rationen, Rationstheilen und Rationsvergütungsgelden 10 %
der Preise zu A und C.
No. 429/12. 96. B. 2. Frhr. von Gemmingen.