Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

stellung 
und Landwehr im Etatsjahr 1896/97. 
21 
Anlage 1. 
—.. 
  
ziehen bei: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
aus der Reserve aus ber Reserve zur Bildung von 
ß der Kavallerie Sanitäts- 
rains au . 
14 Tage nach bz. des Trains Detachements Bemerkungen 
Beendigung der auf 20 Tage auf 12 bz. 13 
Herbstübungen im Mai Tage 
9° 10 11°) 12 
200 25 200 1. Die innerhalb Spalte 4 aus dem 
200 70 — Beurlaubtenstande der Kavalleri 
240 50 200 zur Feldartillerie aänzuieenden 
240 40 — Mannschasten sind möglichst Re- 
408 30 — servisten der jüngsten Jahres= 
400 120 200 klasse. Mannschaften, welche im 
200 70 — Mobilmachungsfall besodsdere. 
600 40 — Verwendungals E 
334 50 — nelrveunterosige# biranten. 
270 100 — Handwe werker u. s. w. finden, sind 
200 50 200 ausgeschlossen 
480 50 — 2. Die Zahlen in den mit *) ver- 
sehenen Spalten verstehen sich 
einschließlich 10% Unteroffhiiere 
bz. Unteroffizierdienstthuer. Wer 
den diese 10% nicht erreicht, ea 
ist für jeden fehlenden Unter- 
offizier bz. Unteroffizierdienst- 
300 40 — thuer doch nur ein Gemeiner der 
90 60 200 betressenden Waffe einzuziehen. 
90 50 — Eine Ueberschreilung der aus- 
200 100 — geworsenen Kopfstärken hat daher 
Lict stattzufinden. 
3. D 1. ieen ach * e ? 6, 9 un 
1 Einzuziehenden sind ungefähr 
4452 945““) 1000 zur Hälfte der Reserve und Land- 
« wehr zu entnehmen. 
6397 
  
H Die Uebungs-Kompagnien können aus Mannschasten der Reserve und Landwehr 
musamw#engesett. und zu denselben auch Offiziere der Landwehr herangezogen werden. 
für Wechtmeilterstellen auszubildenden Reservisten kommen auf die 
vorstehenden. Zchlen in Anrechnung.
	        
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