Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

Nr. 20. 
Rekrutirung des Heeres 1896/97. 
Ich bestimme hinsichtlich der Rekrutirung des Heeres für 1896/97 das Nachstehende: 
I. Entlassung der Reservisten. 
Der späteste Entlassungetgg Ist der 30. September 1896. Das Nähere bestimmen die General- 
kommandos, für die Fußartillerie die General Inspestion der Fußartillerie. 
. Bei den migrigen Truppentheilen, welche an den Herbstübungen Theil nehmen, aln die Entlassung 
üder zur Reserve zu beurlaubenden Mannschaften, unter Berücksichtigung der iffer 1 getroffenen 
Festsetzung, in der Regel am zweiten, ausnahmsweise am ersten oder dritten Sage nach Beendigung 
derselben beziehungsweise nach dem Eintreffen in den Standorten stattzufinden. Abweichungen 
jervon können das Kriegsministerium und in Bezug auf einzelne Mannschaften die Venelul 
kommandos verfügen. 
Die zu halbjähriger aktiver Dienstzeit im Mai beziehungsweise November eingestellten Trainsoldaten 
ind am 31. Oktober 1896 bensest inh am 30. April 1897, die Traingemeinen sowie die 
Oekonomie-Handwerker am 30. September 1896 zu entlassen. 
II. Einstellung der Rekruten. 
A. Normale Zahlen. 
Zum Dienst mit der Waffe sind einzustellen 
a) Bei den Bataillonen der Infanterie — einschließlich der IV. Bataillone —, 
bei den Jäger-Bataillonen, 
bei den fahrenden Batterien, 
bei den Bataillonen der Fußartillerie, 
bei den Pionier-Bataillonen, 
bei den Bataillonen der Eisenbahn= Regimenter, 
bei der Luftschiffer-Abtheilung, 
bei den Train-Bataillonen zu zweijähriger altiver Dienstzeit 
die Hälfte det etatsmäßigen Zahl an Obergefreiten, Gefreiten, Gemeinen und Unterlazarethgehülsen — jedoch 
nach Abzug der für Rechnung von Gefreiten-, Gemeinen= und Unterlazarethgehülfen-Stellen ver psle ten 
Kapitulahtten 2c. älterer Jahresklassen (vom 3. Dienstjahre ab) —, serner für uubesetzte Kapäulaemnsolllen 
in der Zahl der bezüglichen offenen Stellen — sowie zur Ergänzung der Artillerie-Schießschulen und der 
Versuchskompagnie der Artillerie-Prüfungskommission bei. 
2 2H fahrenden und reitenden Batterie ncoch 1, 
in Fußartillerie-Bataillon noch ; 
b) 7 seden Kavallerier Regiment mit hohem Elat 
t mittlerem und niedrigem Etat 
J bei jeder reitenden Batterie mit boh em Etat. 
t mittlerem Etat. 
mit niedrigem Etat 
d) bei jeder Train- HKompagrie zu batiihrie aktiver Dienstzeit im 
und im Frühjahr e. 38. 
An Oekonomie- ar 167 haben sämmtliche Truppentheile 2c. die Hälfie der elalsmäßigen Zahl 
— 
  
— 
  
  
  
  
einzustellen. 
für den Fall, daß eine Aenderung der vorerwähnten Zahlen nothwendig erscheinen sollte, ermächtige 
Ich das Kriegsministerium zu entsprechenden Anordnungen. 
B. Ueberetatsmäßige Zahlen. 
Zur Deckung von Abgängen durch Tod, Unbrauchbarkeit 2c. von Mannschaften aller Jahresklassen, 
serner von Abgaben an gedienten Mannschaften an Bezirkskommandos, als Bäcker rc. ist eine von dem 
Kriegsministerium festusetz ende Anzahl Rekruten über den oben unter 4 festgesetzten Bedarf hinaus einzustellen 
und zwar gei eitig mit den normalen 8 Jchlen- 
instellung zum Dienst mit der Waffe hat nach näherer Anordnung der Generalkommandos 
bei der Kavalleite baldmöglichst nach dem 1. Oktober 1896, jedoch grundsätzlich erst nach dem Wiedereintreffen
	        
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