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Bemerkungen.
. In den Fällen, in denen feststehende Zahlen für einzelne Positionen der Berechnung bei der
Aufstellung noch nicht in Betracht gezogen werden können, ist hierfür der erfahrungsmäßige
Durchschnitt in Ansatz zu bringen. Etwaiger Ausgleich ist durch die Mehr= und Minderbedarfs-
Nachweisung (S. 1,6 H. O.) zu bewirken. Siehe indeß Bemerkung 4.
Bei Aufstellung der Berechnung sind unberücksichtigt zu lassen:
a) überzählige Unterroßärzte,
b) die zur Ueberweisung gelangenden Füsiliere der Unteroffizierschulen und die Zöglinge der
Militärschule des großen Militärwalsenhauses,
T) überetatsmäßige Halbinvaliden,
d) Mannschaften, welche nach Strafverbüßung behufs Ableistung des Restes der aktiven
Dienstzeit zu ihrem Truppentheil zurückkehren,
n.) Mannschaften, deren Entlassung mit Invalidenversorgung beantragt wird.
Sofern die errechnete, am Etat fehlende Zeh — vergl. I. D. des Musters — geringer ist, als
die in der Allerhöchsten Rabinete-Ordre festgesetzte Windestrelrutenzahl. so muß zur Erreichung
derselben eine entsprechende Vermehrung der Dispositionsbeurlaubungen — vergl. I. B. 1. —
eintreten.
. Falls die als Abgänge für Tod, Ioalidsirung 2c. in Ansatz gebrachten Zahlen — I. B. 5 —
is zum Herbst nicht erreicht werden, so ist ein Ausgleich nicht durch die Mehr= und Minderbedarfs-
Nackweisng, sondern durch nachträgliche Dispositionsbeurlaubungen zu bewirken.
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Nr. 21.
Verleihung von Pelzen an das 2. Leib-Husaren-Regiment Kaiserin Nr. 2.
! lasse dem Kriegsministerium beifolgend Abschrift der von Mir am heutigen Tage an das 2. Leib-Husaren-
egiment Kaiserin Nr. 2 erlassenen Ordre, betreffend die Verleihung einer Garnitur Pelze an das Regiment,
zur Kenntniß zugehen. An das Generalkommando des V. Armeekorps habe Ich verfügt.
Berlin den 18. Januar 1896.
Wilhelur.
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff.
J WMajestät die Raiserin und Rönigin Friedrich, der erhabene Chef des Regiments, hat Mir den
unsch zu erkennen gegeben, dem Regiment am heutigen Gedenktage als ein Zeichen besonderer Anerkennung
und Gnade eine Garnitur Pelze als Geschenk zu verleihen. Ich ertheile hierzu gern Meine Einwilligung,
genehmige die beifolgende Probe und besinmne zugleich, daß die Pelze neben den etatsmäßigen Attilas zu
tragen und die für die dauernde Unterhaltung derselben entstehenden Kosten von dem Regiment aus den
Ersparnissen der Bekleidungswirthschaft zu bestreiten sind.
Berlin den 18. Januar 1896.
Wilhelm.
An das 2. Leib-Husaren-Regiment Kaiserin Nr. 2.
Kriegsministerium. Berlin den 26. Januar 1896.
Vorstehende Allerhöchste Rabinetes Ordre wird hierdurch zur Kenniniß der Armee gebracht.
No. 593/1. 96. B. 3. Bronsart v. Schellendorff.