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Kriegsministerium. Berlin den 13. März 1897.
Nr. 54.
Preußische Stempelsteuer-Angelegenheit.
Der Herr Finanzminister hat bestimmt:
1. Die von Militärpersonen oder Reichsbeamten aus Anlaß von Versetzungen beizubringenden polizei-
lichen Bescheinigungen darüber, daß ihre bisherigen Wohnungen während der Zeit, für welche sie
Miethsentschädigung aus der Reichskasse beanspruchen, leer gestanden haben, sind stempelfrei.
Die unter 3 der -Ermäßigungen und Befreiungen= zu Nr. 32 des Stempeltarifs enthaltene Vorschrift
über Stempelbefreiung der im Inlande in dem Betriebe eines der Vertragschließenden erzeugten
oder hergestellten Sachen oder Waaren ist nicht auf den Geltungsbereich des Stempelsteuergesetzes
vom 31. Juli 1895 beschränkt, sondern darf auch dann zur Anwendung kommen, wenn die den
Gegenstand der Verträge bildenden Sachen oder Waaren innerhalb des Deutschen Reichs in
dem Betriebe eines der Vertragschließenden erzeugt oder hergestellt sind.
No. 276/3. 97. B. 1. v. Goßler.
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Kriegsministerium. ff Berlin den 5. März 1897.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 55.
Aeuderungen von Ausrüstungs-Nachweisungen.
1. Ausrüstungs-Nachweisung für eine Armee-Telegraphen- Abtheilung:
Seite 7 ist hinter -2 Laternen= nachzutragen:
Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3
Materialien.
T wagen: 1
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Seitc2scSpaltelistunter-lSchranbenfchlüsselczusehen:plPtoyuaqelniuttekfchlüssecs.
I
14 prognagelmutter,
küssel.
2. Ausrüstungs= Nachweisung für eine Korps-Telegraphen -Abtheilung mit vierspännigen Materialien.
wagen:
Seite 11 ist hinter »2 Laternen= nachzutragen:
——
9 Prohnagelmutter Materialien.
schlüssel wagen: 1
Seite 31C Spalte 1 ist unter —1 Schraubenschlüssel- zu setzen: -1 Protnagelmutterschlüssel.
3. Ausrüstungs-Nachweisung für eine Pionier-Kompagnie:
Seite 50. Zu den in Abtheilung 1 des Hinterwagenkastens zu verladenden Gegenständen ist
zuzufügen:
über das mittlere
Fach ausgebreitet.
1 wollene Decke
Besondere Deckblötter werden nicht ausgegeben.
No. 61/3. 97. A 6. v. der Boeck.