Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

Aaicheministeriun. Berlin den 6. März 1897. 
Zentral. Departement. 
Nr. 56. 
Bekanntgabe zu den Bestimmungen über literarische Veröffentlichungen. 
Mit Bezug auf Liffer 6 der Allerhöchsten Bestimmungen vom 23. Januar 1897, Armee- Verordnungs= Blatt 
Seite 36, wird bekannt gegeben, daß die Schriftleitung der F v. Loebell'schen Jahresberichte sich dem Kriegs- 
ministerium gegenüber verpflichtet hat, auf Befragen die Namen der ihr Aufsätze u. s. w. einsendenden Angehsrigen 
der Armee und Offiziere zur Disposition zu nennen. 
Im Auftragc. 
No. 342/2. 97. 2. 1. Wachs. 
Kriegsministerium. Berlin den 8. März 1897. 
Militär- Oekonomie- Departement. 
Nr. 57. 
Ueberweisung einer Geldsumme an die Militärverwaltung. 
Den vortragenden Rath im Kriegsministerium, Geheimen Kriegsrath Kollhoff, ist mit einem aus Frankfurt a. M. 
vom 27. Februar d. J. datirten anonymen Schreiben die Summe von ZIweitausend Fünfhundert Mark zur Ueber. 
weisung an die Militärverwaltung zugegangen. Demgemäß ist die bezeichnete Summe den Einnahmen der 
Militärverwaltung zugeführt worden, was hierdurch zur Kenntniß des unbekannten Absenders gebracht wird. 
No. 65/3. 97. B. 1. Frhr. v. Gemmingen. 
Kriegsministerium. Berlin den 10. März 1897. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 58. 
Festsetzung der Jahl der außeretatsmäßigen Vizefeldwebel bz. Vizewachtmeister. 
Die Zahl der außeretatsmäßigen Vizefeldwebel beträgt vom 1. April 1897 ab bis auf Weiteres bei der Infanterie 
und den Jägern u. s. w. des 
Gardekorps höchstteeess 97, 
I., III., V., VI., VII., IX. und XVII. Armeekorps höchstenss.... 78, 
II., IV., VIII. und X. Armeekorps höchstensieie . . . . . . ... 76, 
XV. und XVI. Armeekorps höchstensiiiiiiiiit 84, 
XI. Armeekorps höchstsss 116, 
XIV. Armeekorps höchsttssss . 86. 
Hierbei sind: 
für jedes Infanterie. Regiment mit hohem ESt.tt . . . 9 Stellen, 
22 - » - mittlerem Etat .. . . . .. . . . . . . . .. » 
: „ » 2 : niedrigen 6 
: „ Jäger- u. s. w. Batailloaon . . . . ... 2 „ 
berechnet. 
Die Jahl der außeretatsmäßigen Vizefeldwebel bz. Vizewachtmeister bei der Fußartillerie, den Pionieren, 
dem Train und den Unteroffizierschulen bleibt bis auf Weiteres wie in dem Erlaß vom 10. Dktober 1896 
Nr. 234/10. 96 A 1 (Armee-Verordnungs= Blatt Seite 277) festgesetzt. 
No. 201/3. 97. A. 1. v. der Boeck.
	        
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