Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

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Die in Folge Umformung der vierten Bataillone überzählig werdenden Infanterie- 
offiziere bis zur Höchstzahl von 18 Bataillonskommandeuren, 2 Hauptleuten 1. Klasse und 
2 Premierlieutenants erhalten bis zur Einrangirung in etatsmäßige Stellen oder bis zu 
ihrem Ausscheiden ihre Gebührnisse über die Friedens= Verpflegungs= Etats der Waffe; 
b) bei der Kavallerie um 
3 Rittmeister 1. Klasse, 
3 Mremierlieutenants, 
9 Sekondlientenants — siehe Jiffer 3; 
IP) bei der Luftschiffer Abtheilung um 
2 Hauptleute — je einer 1. und 2. Klasse — als Lehrer für die dauernd einzurichtende, 
bitzher versuchsweise bestehende Lehranstalt; 
ch bei den EH“ bei den höheren Kommandobehörden um 
1 Hauptmann 2. Klasse als 3. Adjutant bei dem Generalkommando 1II. Armerkorps; 
e) bei den Bezirkskommandos um 30 inaktive Offiziere — in der Regel Hauptleute oder 
Lieutenants — als Bezirksoffiziere, auf welche die Festsetzungen der Allerhöchsten Kabinets- 
Ordre vom 26. März 1888, Jiffer 3, Anwendung finden; 
I) bei den Divisionsärzten um 17 Stellen; dagegen fallen die 5 Oberstabs- und Garnisonarzt= 
stellen in Magdeburg, Cassel, Hannover, Stettin und Münster fort; 
8) bei dem Jeugpersonal um 
2 Zeughauptleute 2. Klasse und 
2 Zeuglientenants; 
h) bei der Unteroffiziervorschule in Greifenberg i. Domm. um 
Hauptmann 2. Klasse, 
3 Premierlieutenants, 
3 Sekondlieutenants, 
1 Assistenzarzt. 
. Die Benennung -Meldereiter -Detachement des kK. Armeckorps- wird in „Detachement Garde -Jäger 
zu Pferde · b##. . Detachement Jäger zu Pferde des x. Armeekorps= umgeändert. 
Die Stärke des Detachements Jäger zu ser eines Armeekorps wird unter Abänderung 
der Allerhöchsten Kabinets= Ordre vom 30. März 1895 — Ziffer 26 — auf die Stärke einer 
Eskadron desjenigen Kavallerie-Regiments fengesein b, welchem das Detachement angegliedert ist. Die 
Offiziere, Unteroffiziere, Monnschaften und Pferde des Detachements treten dem Etat dieses 
Regiments hinzu. 
. Es werden umgewandelt: 
a) die Stellen von 3 Hauptleuten 1. Klasse — Referenten — beim Kriegsministerium in solche 
für Stabsoffzicre; 
b) die mit pensionirten Regimentskommandeuren besetzten Stellen der Kommandeure der Bezirks- 
kommandos III und IV. Berlin in Stellen für aktive Regimentskommandeure 
4. Die Stellen der Vorstände der Artilleriedepots offener Orte werden für die Folge mit inaktiven 
Offizieren, welche in der Regel der Feldartillerie, unter Umständen der Fußartillerie oder der 
Jufanterie angehört haben, besetzt. Die Ernennung dieser Offiziere erfolgt erst nach Maßgabe des 
Freiwerdens der bezüglichen Stellen in Folge auderweitiger Verwendung u. s. w. ihrer jetzigen 
Juhaber. Gleichzeitig kommt für jede der bei der Fußartillerie auf diese Weise wegfallenden 
14 Hauptmannsstellen ein Premierlientenant bei einem Fußartillerie- Bataillon in Zugang. 
. Zur Entlastung der I. Artillerieoffiziere vom Plab in Meh und Thorn von den ihnen zur Zeit 
obliegenden Verwaltungsgeschäften werden als Vorstände der Artilleriedepots in diesen Festungen 
vensionirte Stabsoffiziere, welche der Fußartillerie angehört haben, angestellt. Die näheren An. 
ordnungen hat das Kriegsministerium zu treffen. 
. Diese Bestimmungen treten mit dem I. April 1897 in Kraft. 
Das Kriegsministerium bemerkt hierzu noch: 
1. Zu 2 a. Falls sich unter den überzählig werdenden 18 Bataillonskommandeuren, 2 Hauptleuten 
und 2 Premierlicutenants Offiziere des 1. Gardc. Regiments zu Fuß befinden, empfangen auch diese 
nur das Gehalt von 5 400 4, bz. 3 600, 2 160 4 und 1 080 jährlich.
	        
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