Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

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Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
31. Jahrgang. Berlin den 31. März 1897. Nr. D. 
Abonnements auf dieses Blatt nehmen nur die boastanalen entgegen. Der viertellsgrliche Bezugspreis beträgt für 
gewöhnliche Exenplare (Post-Zeitungsliste Nr. 711) 1.X 50 , für nur einseitig bedruckte, zum Einkleben in die Akten 
eeignete Egemplare *— Jeitungsliste Nr. 712) 1.4.90 
Der Verkauf einzelner Nummern des Blattes erfolgt durch die Druckvorschriften= Berwaltung im Kriegsministerium. 
Für Berlin ist auch eine Verkaufsstelle Wilhelmstraße Nr. 82/85 beim Dfartner eingerichtet. Der Preis beträgt 204 für 
jeden Druckbogen von 8 Seiten (51/4 für jebes Blatt), falls nicht für einzelne Nummern noch eine besondere Preisermäßigung 
festgesetzt ist. 
  
  
Nr. 67. 
Tragen von Oivbilkleidung seitens der Offiziere u. s. w. auf Urlaub innerhalb des Korpsbezirks. 
Muf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich: Die kommandirenden Generale sind berechtigt, für die un. 
mittelbar unterstellten Offiziere und Sanitätsoffiziere hinsichtlich des Tragens von Zivilkleidung auf Urlaub 
innerhalb des Korpsbezirks einschränkende Bestimmungen zu erlassen, sofern sich nach den örtlichen Verhältnissen 
aus der Festsetzung unter Ziffer 55b der Offizier-Bekleidungsvorschrift Uebelstände ergeben. Bei Rennen er- 
scheinen alle Offiziere u. s. w. stets in Uniform. 
Berlin den 19. März 1897. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. v. Goßler. 
Kriegeministerium. Berlin den 26. März 1897. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets = Ordre wird mit dem Hinzufügen zur Kenntniß der Armee gebracht, 
daß eine entsprechende Ergänzung der Offizier-Bekleidungsvorschrift bei Herausgabe der nächsten Deckblätter 
erfolgen wird. 
No. 511/3. 97. B. 3. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 24. März 1897. 
Nr. 68. 
Kassenordnung für die Truppen. 
Mittelst Allerhõchster Rabineto-Ordre vom 11. März d. J. ist einc neue Kassenordnung für die Truppen 
unter Aufhebung aller entgegenstehenden Vorschriften genehmigt worden. Sie wird den Kommandobehorden u. s. w. 
in der erforderlichen Anzahl nebst Vertheilungsplan unter Umschlag zugehen und tritt sogleich in Kraft. 
m Druckvorschriften Etat erhält die Kassenordnung die Nr. 520 der bisherige Entwurf zu einer 
Kassenordnung unter Nr. 414 wird gestrichen. 
Von der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, Kochstraße 68 — 71 hier, wird die 
Kassenordnung für unmittelbar aus der Armee eingehende Bestellungen zum Preise von 75 Pf. für das geheftete 
und 90 Df. für das gebundene Exemplar vorräthig gehalten. 
Im Auftrage. 
No. 458/3. 97. B. 1. Frhr. v. Gemmingen.
	        
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