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I) bei der Luftschiffer= Abtheilung um
2 Hauptleute — je einer 1. und 2. Klasse — als Lehrer für die dauernd einzurichtende,
bisher versuchsweise bestehende Lehranstalt;
4) bei den Adjutanten bei den höheren Kommandobehörden um
1 Hauptmann 2. Klasse als 3. Adjutant bei dem Generalkommando III. Armeckorps;
e) bei den Train- Bataillonen um
2 Premierlieutenants für Bespannungsabtheilungen der Fußartilleric, vom I1. Ok.
tober 1897 ab — siehe Ziffer 4b;
1) bei den Bezirkskommandos um 30 ineaktive Offint iere — in der Regel Hauptleute oder
Lieutenants — als Bezirksoffiziere, auf welche die Festsetzungen der Ordre vom 26. März 1888,
Ziffer 3, Anwendung finden;
6) bei den Oivisionsärzten um 17 Stellen; dagegen fallen dic 5 Oberstabs- und Garnisonarzt.
stellen in Magdeburg, Cassel, Hannover, Stettin und Münster fort;
h) bei dem Zeugpersonal um
2 Zeughauptleute 2. Klasse und
2 Zeuglieutenants;
i) bei der Unteroffiziervorschule in Greifenberg i. VDomm. um
1 Hauptmann 2. Klasse,
3 remierlieutenants,
3 Sekondlieutenants,
1 Assistenzarzt.
3. Die Benennung -Meldereiter-Detachement des xX. Armeekorps= wird in Detachement Garde Jäger
zu Pferde- bz.. Detachement Jäger zu Pferde des k. Armeekorps= umgeändert.
Die Stärke des Detachements Jäger zu Pferde eines Armecekorps wird unter Abänderung
Meiner Ordre vom 30. März 1895 — Ziffer 269 — auf die Stärke einer Eskadron desjenigen
Kavallerie- Regiments festgesept, welchem das Detachement angegliedert ist. Die Offiziere, Unter-
offiziere, Mannschaften und Pferde des Detachements treten dem Etat dieses Regiments hinzu.
Unter den für jedes Detachement etatsmäßigen Unteroffizierstellen befindet sich eine Stelle
für einen Fahnenschmied. Portepcefähnriche und Trompeter erhalten die Jäger zu Pferde nicht;
dagegen erhöht sich der Etat des betreffenden Kavallerie- Regiments um 2 Oekonomie-Handwerker.
Die von Mir am 11. Mai 1895 genehmigte Dienstordnung für die Meldereiter- Detache-
ments wird abgeändert den betheiligten Dienststellen zugehen; die dieser Dienstordnung beiliegenden
„Besonderen Bestimmungen für den Zusammentritt der Meldereiter Detachements u. s. w.“ vom
Jahre 1895 treten außer Krast.
. Es werden neu errichtet:
a) je ein Detachement Jäger zu Pferde bei dem XRIV. und XVII. Armeekorps am 1. Oltober 1897,
dieselben werden dem 1. Badischen Leib · Dragoner · Regiment Nr. 20 bz. dem 1. Leib. Husaren.
Regiment Nr. 1 angegliedert und erhalten die gleiche Uniform wie die Detachements des
XV. bö. I. Armeekorps. Die Unterscheidung erfolgt durch die Nummer des Armeekorps auf
den Achselschnüren und Schulterklappen;
b) in Glogau und Thorn je eine Bespannungsabtheilung für Fußartillerie vom 1. Oktober 1897
ab in der Stärke der bei den Train-Bataillonen Nr. 15 und 16 bestehenden Bespannungs-
abtheilungen. Die neuen Bespannungsabtheilungen treten den Etats des Schlesischen Train-
Bataillons Nr. 6 bz. des Train-Bataillons Nr. 17 hinzu.
Die bei dem Großherzoglich Hessischen Train. Bataillon Nr. 25 bestehende Bespannungs.
abtheilung für Fußartillerie wird zum 1. Oktober 1897 nach Cöln verlegt und tritt mit
diesem Zeitpunkte zum Rheinischen Train-Bataillon Nr. 8 üb
5. Von den bei dem Generalstabe der Armee vorhandenen vier Oberommrtiermestemn kann einer die
Dienstbezeichnung -Generalquartiermeister= erhalten.
. Es werden umgewandelt:
a) die Stellen von 3 Hauptleuten 1. Klasse — Referenten — beim Kriegsministerium in solche
für Stabsoffiziere;
b) die mit pensionirten Regimentskommandeuren besetzten Stellen der Kommandeure der Bezirks-
kommandos III und 1IV Berlin in Stellen für aktive Regimentskommandeure.