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Kriegsministerium. Berlin den 9. April 1897.
Allgemeines Kriegs. Departement.
Nr. 94.
Aenderung des Preisverzeichnisses über Fabrikate der Geschützgießerei zu Spandau bz. der Geschoßfabrik
zu Siegburg. (Gültig vom 1. Oktober 1894 ab.)
Abschnitt A.
Bei lfd. Nr. 82 ist der Preis in 3X 90 Df. zu ändern.
Abschnitt B.
Die unter lfd. Nr. 80 bis einschließlich 83 aufgeführten Benennungen sind zu streichen.
Abschnitt D.
Bei lfd. Nr. 5 ist hinter -C/88= hinzuzusetzen a'Ac.
Die unter Ifd. Nr. 11 bis einschließlich 20, 27 bis einschließlich 31, 35, 41 und 42 aufgeführten
Benennungen sind zu streichen.
Bei lfd. Nr. 26 ist zu streichen -C/89. 92 oder--.
Bei lfd. Nr. 37 sind die Worte:
„Granaten mit Doppelzünder 0/88.
zu streichen und tritt an deren Stelle die Bezeichnung:
:Schrapnels und Sprenggranaten (46 mm)-.
Bei lfd. Nr. 40 ist hinter -Schrapnels= hinzuzufügen:
(33 mm)
Im Auftrage.
No. 592/3. 97. T. J. 1. Gisevius.
Kriegsministerium. Berlin den 10. April 1897.
Allgemeines Kriegs. Departement.
Nr. 95.
Ausscheiden einer Ausrüstungs-Nachweisung.
Die im Druckvorschriften. Etat unter Nr. 430 aufgeführte Ausrüstungs-Nachweisung für eine Munitions-
Kolonne eines Fußartillerie= Bataillons mit Bespannung (schwere Mörser) — mit Kastenwagen — tritt außer Krast.
No. 725/97. K 5. v. der Boeck.
Kriegsministerium. Berlin den 12. April 1897.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 96.
Anderweite Unterbringung der Landwehr-Inspektion Berlin sowie der Kommandos der Landwehr-
bezirke 1 und II Berlin.
Mit Bezug auf den kriegsministeriellen Erlaß vom 16. November 1893, Vemerkung 3 — ArmeeVer-
ordnungs-Blatt Seite 283 ff. — sowie im Anschluß an die diesseitige Bekanntmachung vom 24. November 1896
— Armee- Verordnungs= Blatt Seite 296 — wird hiermit zur Kenntniß gebracht, daß nunmehr auch die
Landwehr- Inspektion Berlin sowie die Kommandos der Landwehr-Bezirke 1 und 11 Berlin in den Landwehr.
Dienstgebäuden auf dem Tempelhofer Felde an der General Papestraße (Poststation Schöneberg bei Berlin)
untergebracht sind.
No. 140/4. 97. A. 1. v. der Boeck.