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Armee-Verordnungo-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
31. Jahrgang. Lerlin den 1. Mai 1897. Nr. 13.
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Nr. 99.
Armee--Befehl.
3. Meinem tiefen Schmerz ist wiederum ein Mitglied eines Mir nahe verwandten Deutschen
errscherhauses aus dem Leben geschieden. In dem Heimgange des Prinzen Wilhelm von Baden
Großherzogliche Hoheit, General der Infanterie, hat aber auch Meine Armee einen schweren Verlust
zu beklagen. Der Verewigte hat ihr fast 50 Jahre mit wärmstem Interesse angehört, an ruhm.
reichen Feldzügen Theil genommen, insbesondere an der Spitze der 1. Großherzoglich Badischen
Infanterie. Brigade bei Nuits als ein leuchtendes Beispiel heldenmüthiger Tapferkeit sein edles
Blut für das Vaterland dahin gegeben und sich den Orden pour le mérite erworben. Zur
ehrenden binnerung des Entschlafenen bestimme Ich hierdurch:
1. Sämmtliche Offiziere der Armec legen vom * des Eingangs dieses Befehls ab drei
Tage Trauer an.
. Bei Meinem I. Garde Feldartillerie-Regiment, welchem Höchstderselbe in verschiedenen
Dienststellungen und zuletzt à la suite stehend angehörte, währt diese Trauer 14 Tage.
Hinsichtlich der Traueranlegung für die Badischen Truppentheile, insonderheit für das
1. Badische Leib. Grenadier- Regiment Nr. 109 und das 4. Badische Infanterie. Regiment
Prinz Wilhelm Nr. 112 will Ich die bezüglichen Anordnungen Seiner Königlichen Hoheit
dem Großherzoge von Baden überlassen.
Schlitz den 29. April 1897
Wilhelm.
Ich lasse Ihnen den nenligenben Armee- Befehl mit dem Auftrage zugehen, denselben
sogleich der Armec bekannt zu
Schlitz den 29. i 100.
An den Kriegsminister.
Wilhelm.
Kriegsministerium. Berlin den 30. April 1897.
Vorstehender Armee- Befehl und die Allerböchste Kabinete - Ordre vom 29. d. M. werden
hierdurch zur Kenntniß der Armec gebracht.
No. 1156/4. 97. 2. 1. v. Goßler.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.