Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

154 — 
Kriegsministerium. Berlin den 31. Mai 1897. 
Medizinal · Abtheilung. 
Nr. 143. 
Ergänzung und Aeuderung der Kriegs-Sanitäts-Ordnung. 
Die Packordnungen für Packwagen 695, C/#7, C/59 und /74 der Sanitätsdetachements — Beilage 6. II. — 
sind neu erschienen und werden den in Betracht kommenden Dienststellen in der erforderlichen Anzahl zugehen. 
Bei unmittelbarer Bestellung aus der Armec können jene Packordnungen zum Preise von 5 Pf. für 
das Exemplar bei der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler K Sohn hierselbst — 8S8W., Kochstraße 
Nr. 68/71 — käuflich bezogen werden. 
Der Verkaufspreis der Kriegs= Sauitäts= Ordnung — einschließlich der veränderten Beilagen 5 und 6 — 
stellt sich nunmehr auf 3,15 K für das geheftete und auf 3,75 K für das einfach gebundene Exemplar. 
In der Kriegs- Sanitäts= Ordnung sind nachstehende Aenderungen vorzunehmen: 
1. Seite 408, Beilage 6. A. Hinter laufende Nr. 33 ist einzuschalten: 
33a.Dreifuß, zusammenlegbarer. " 2 —] — Zu 33a,Entsprechend 
der Größe der Kessel 
— s. Anm. ) zu lfd. 
Nr. 71. 
2. Seite 411 ebendaselbst. Dem Bedarf für ein Sanitätsdetachement treten hinzu: 
(fd. Nr. 6 »2 große hölzerne Kellen-, 
(fd. Nr. 70: 22 blecherne Portionskellen zu je 0,37 Inhalt--, 
(fd. Nr. 71: „2 Kessel“ und ferner 
Seite 413 ebendaselbst, lfd. Nr. 109: 2 Proviantsäcke.“ 
Die Anmerkung ) am Schluß der Seite 411 erhält folgenden Zusaßz: 
»Die Kessel für ein Sanitätsdetachement bestehen aus verzinntem Eisenblech, haben Deckel 
und umlegbare Griffe sowic je 60 7 Inhalt.= 
Seite 418, Beilage C. C., lfd. Nr. 7 und 10. 
Der Bedarf an Fcesschextratt für ein 3 arhoht si sich von 3 auf »7 kg« j 
derjenige an Gemüsekonserven (Feldgemüse) von 8,1 auf »28,8 k 
Seite 460 b bis g und zu Seite 460 b bis g, Beilage 6. II. 
Die bisherigen Packordnungen für Packwagen % , (/59 und C/87 der Sanitätsdetachements, 
sowie die Anleitung zur Verpackung des Verbindezeltes (/87 — eingeschaltet zwischen Seite 460 àa 
und 460 bb. — treten außer Kraft und sind durch die Eingangs erwähnten Packordnungen zu ersetzen. 
. Seite 46000, Beilage 6 zu J. 
Hinter Ziffer 7 des Abschnitts III ist einzuschalten: 
»7a. Zur Befestigung der Seh · und Giebelstangen an den Bügeln der Packwagen (7/95, 
C/87 und C/59 sind in einer Entfernung von 630 bz. 320 mm vom oberen Ende der Stangen 
eiserne mit Holzschrauben besestigte Oesen angebracht.“ 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
No. 783/5. 97. M. A. v. Coler. 
# 
1 
□ 
Kriegsministerium. Berlin den 31. Mai 1897. 
Departement für das s iin 
Nr. 144. 
Annahme von Kanzleigehülfen bei den Iustizbehörden. 
Nochstehende allgemeine Verfügung des Herrn Justizministers wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 630/5. 97. C. 3. v. Viebahn.
	        
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