Kriegsministerium. Berlin den 8. Juni 1897.
Allgemeines Kriegs · Departement.
Nr. 154.
Aenderung der Ausrüstungs-Nachweisung für die Stäbe der Feldartillerie.
In der genannten Ausrüstungs-Nachweisung muß es auf Seite 18, in Spalte 1 Zeile 9 von oben statt Kassen-
kasten C/96 heißen -Kassenkasten C/69-.
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
Im Auftrage.
No. 152/6. 97. A. 4. Brandt.
Kriegsministerium. Berlin den 8. Juni 1897.
Departement für das Invalidemwesen.
Nr. 155.
Dentral-Partitur-Cboralbuch zu dem Evangelischen Militär-Gesang= und Gebetbuch.
Im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, hier, Kochstr. 68/70, ist soeben
erschienen: -Zentral. Partitur-Choralbuch zum Evangelischen Militär- Gesang= und Gebetbuch. Im Auftrage
und mit Genehmigung des Königlichen Kriegsministeriums.= «
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Die für die etatsmäßigen Musikkorps in der Armec erforderlichen Exemplare werden den Kommando-
behörden besonders zugehen.
No. 472/5. 97. C. 3. r. Viebahn.
Kriegsministerium. Berlin den 10. Juni 1897.
Militär-Oekonomie-Departement.
Nr. 156.
Serviszuschüsse für Selbstmiether der Unteroffizierchargen.
In Ergänzung der Verfügung vom 31. März d. J. (Armee-Verordnungs-Blatt Seite 104) wird Folgendes bemerkt:
1. Es entspricht dem Sinne und der Absicht des Dispositivzusatzes bei Kapitel 27 Titel 17 des Etats
für 1897/98, daß den Unteroffizieren, welche zwar nicht verheirathet sind, die aber auf Grund der
gesetzlichen oder einer moralischen Verpflichtung Angehörigen Wohnung und Unterhalt gewähren
müssen und daher einen eigenen Hausstand führen, der Serviszuschuß ebenfalls gewährt wird.
2. Zur Feststellung des Serviszuschusses für die selbsteingemietheten außeretatsmäßigen bz. überzähligen
Unteroffiziere mit Familie (z. B. Musiker, überzählige Hoboisten) darf, entsprechend der Servis.
kompetenz nach A 7 des Tarifs, nur der Servis der - Gemeinen= der V. Klasse angeseht werden.
No. 1508/5. 97. B. 4. Frhr. v. Gemmingen.