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1 Salzbeutel,
2 Kaffeebüchsen,
1 Gewehr,
2 Gewehrriemen,
Mündungsdeckel,
Schloßschlüssel,
Schraubenzieher,
Seitengewehr,
Exerzirpatronen in 2 Rahmen,
Soldbuch,
Gesangbuch,
Schießbuch,
Wischstrick,
1 Zeltausrüstung,
den Spielleuten die Signalinstrumente nebst Jubehör, darunter rothe Tuchleisten zum
zweimaligen Bewickeln der Signalhörner und zwei Kniefelle und zwei Paar Trommelstöcke für den
Tambour. (Gewehr nebst Zubehör, Fettbüchse, Wischstrick, sowie die Patrontaschen kommen für
Spielleute und Burschen der Hauptleute in Wegfall.)
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Den Gemeinen (Gefreiten) — mit Ausnahme von Spiellenten und Offizierburschen — ist ein
kleiner Spaten nebst Futteral mitzugeben; von jedem Armcekorps haben 3 Mann Beilpicken mit
Futteral an Stelle der kleinen Spaten mitzubringen.
Für jeden nach Liffer 1,6 und 7 ein zweites Jahr u. s. w. beim Lehr. Infanterie- Bataillon ver-
bleibenden Unteroffizier und Gemeinen (Gefreiten) sind:
1 neuer Waffenrock,
1 neue Tuchhose,
1 Halsbinde,
1 Paar neue Stiefel,
1 „ : Schnürschuhe (lederne),
3 . Sohlen mit Flecken,
2 neue Hemden,
1 Säbeltroddel und
1 * (für Unteroffiziere mit Tressen)
erforderlich.
Diese Bekleidungsstücke sind dem Lehr. Jufanterie. Bataillon in der Zeit vom 1. bis 10. Oktober
mittelst Postpacket zu übersenden. Der Sendung sind außerdem für jeden Unteroffizier 1 neue
Schirmmütze und 2 Paar neue Lederhandschuhe, sowie für jeden Kapitulanten (Gemeinen) 2 Säbel.
troddeln anzuschließen.
. Sãämmtliche Stũcke müssen neuester Probe, gut verpaßt und mit dem Namen des betreffenden
Kommandirten versehen sein.
. Der etwaige weitere Bedarf an Bekleidungs= und Ausrüstungsstücken ist auf Erfordern dem Cchr.
Infanteric-Bataillon durch die Regimenter (nicht durch die Kompagnien) zu übersenden.)
.Anfragen der Truppentheile bei dem Lehr. Infanteric-Bataillon über das Vorhandensein und die
Kriegsbrauchbarkeit der Waffen der kommandirten Maunschaften haben nicht stattzufinden.
.Ouittung über die dem Lehr- Jufanterie-Bataillon überwiesenen Bekleidungs= u. s. w. Stücke ertheilt
dasselbe nicht.
V. Zuweisung der Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke.
. Die Unteroffiziere und Gemeinen (Gefreiten) nehmen ihre Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke mit
Ausnahme von
2 Feldmüßzen,
2 Waffenröcken,
*) Das Fußmaß der kommandirten Mamschaften ist vom Truppeniheil zurückzubehalten.