Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

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1 Litewka oder 1 Drillichjacke bz. 1 Drillichrock, 
2 Halsbinden, 
2 Tuchhosen, 
2 weißleinenen Hosen, 
1 Dlillichhose, 
2 Unterhosen, 
1 Paar Stiefel, 
2 Paar Sohlen mit Flecken, 
1 Hemde, 
1 Säbbeltroddel und 
1 Gewehrriemen 
selbst mit zum Kommandoort und nach Beendigung ihres Kommandos wieder zum Truppentheil 
zuräck. 
. Der Marsch der Kommandirten erfolgt in viertem Waffenrock, vierter Tuchhose und dritter Halsbinde 
mit vollständiger Ausrüstung bz. Bewaffnung. 
Die mitzuführenden, nicht angelegten Sachen werden, soweit angängig, im Tornister untergebracht. 
. Die unter 1 erwähnten Stücke werden regimenterweise in Leinwand verpackt und an demselben 
Tage, an welchem die Kommandirten zum Lehr. Infanterie= Bataillon abgehen, diesem nach der 
Auguste Viktoria-Kaserne (Poststation Wildpark) durch Postpackete zu 10 kg übersandt. 
Hierbei sind zur Instandhaltung der Bekleidungsstücke etwas dunkelblaues, blaumelirtes und 
graues Tuch, entsprechende Futterstoffe und Unterhosenkaliko, Drillich und Molton mit zu verpacken. 
Weder frühere noch spätere Absendung ist statthaft. Ebenso wenig dürfen Sachen, welche 
nach Vorstehendem von dem Mannc mitzuführen sind, den durch die Post zu sendenden Stücken 
angeschlossen werden. 
VI. MNarschangelegenheiten. 
. Die Kommandirten müssen sich am Tage des Zusammentritts des Bataillons bis spätestens 3 Uhr 
Nachmittags in der Auguste Viktoria-Kaserne bei Potsdam melden, können aber schon am Tage 
vorher eintreffen, insofern hierdurch Marschverpflegungskosten erspart werden. 
A. Der Ersatz für die jetigen Burschen der bis nach den Herbstübungen 1898 kommandirten 4 Offiziere 
hat am 18. 9. 97 in der Auguste Viktoria-Kaserne einzutreffen. 
Das Lehr. Infanterie-Bataillon zahlt und liquidirt für die Offiziere die Fuhr- und Umzugskosten, 
sowie für die Unteroffiziere die Umzugskosten für die Hinreise. 
. Die Mannschaften werden regimenterweise im Regiments. Stabsquartier gesammelt und von 
dort dem Lehr. Infanteric-Bataillon überwiesen. 
4Bei der Auflösung des Lehr- Infanterie-Bataillons werden die Mannschaften ihren Regimentern 
bz. den einzeln stehenden Bataillonen ab Station Wildpark zugeführt. 
Der hierzu erforderliche Militärfahrschein (Anlage III. Muster A der F. Tr. O.) — 
Kontrolzettel mit dem Dienststempel versehen — ist bis auf Datum, Jahl der Mannschaften und 
Unterschrift vollständig auszufertigen und gleichzeitig mit den unter III. 5 bezeichneten Papieren 
dem Lehr. Infanterie--Bataillon einzusenden. Dieser Sendung ist für den Mobilmachungsfall ein 
eben solcher Militärfahrschein nach Anlage III. Muster A der K. Tr. O. beizufügen. Die 
Benutzung von Fahrscheincn nach anderen Mustern ist unstatthaft. 
Sämmtliche Mannschaften haben, soweit angängig, für die Hin- und Rückreise allgemein die 
Eisenbahn zu benuhen und sind dementsprechend von ihren Truppentheilen mit Militärfahrscheinen 
zu versehen. Für die Hinreise sind die Militärfahrscheine bis zur Station Wildpark auszufertigen. 
Die Kosten für den Marsch der Kommandirten zum Lehr. Infanterie. Bataillon werden von letzterem 
gezahlt und liquidirt. Die Truppentheile haben daher den Mannschaften bz. den Kommandoführerm 
einen Ausweis über die Höhe des gezahlten Marschkostenvorschusses mitzugeben, damit diese dem 
Lehr. Infanterie. Bataillon über die wirklich entstandenen Kosten Rechnung legen können.
	        
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