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Deckblätter gelangen zur Versendung:
Nr. 47 bis 55 zur Vorschrift für die Instandhaltung der Waffen bei den Truppen,
Nr. 30 bis 49 zur Vorschrift über die persönlichen Verhältnisse des Zeugpersonals,
Nr. 27 und 28 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Stäbe der Feldartillerie,
Nr. 44 bis 54 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine leichte fahrende Batterie,
Nr. 29 bis 40 zur Ausrüstungs-Nachweisung für mobile Landwehr. Batterien u. s. w.,
Nr. 36 bis 50 zur Ausrüstungs-Nachweisung für Feld- und Reserve-Batterien,
Nr. 31 bis 37 zur Ausrüstungs-Nachweisung für immobile Batterien der Feldartillerie,
Nr. 32 bis 44 zur Ausrüstungs-- Nachweisung für eine Artillerie oder Reserve-Artillerie. Munitionskolonne,
Nr. 155 bis 164 zur Ausrüstungs. Nachweisung für eine Infanterie- oder Reserve. Infanterie Munitionskolonne,
Nr. 4 bis 11 zur Ausrüstungs= Nachweisung für eine Munitionsverwaltung,
Nr. 54 bis 100 zur Ausrüstungs- Nachweisung für eine Etappen- Munitionskolonne.
ur Nachricht. Auf dem Titelblatte des Nachtrages zur Turnvorschrift für die Infanterie
FVorschriften für die Uebungen am Sprungkasten= wie auch in der lehztten Jeile auf Seite 172 des Urmece-
Verordnungs. Blattes für 1897 ist -Anlage 34 zu streichen.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.