Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

Anlage 2. 
Bestimmungen 
für die Kommandos, betr. die Zusammensehnug und die Lehrkurse der Infanterie-Schießschule. 
1. Eintreffen und Meldung. 
Die zu den Lehrkursen kommandirten Offiziere melden sich am Tage des Beginnes ihres Kursus 
829 Vormitta 
gs am Schießhause der Infanterie-Schießschule in Spandau-Ruhleben im kleinen Dienstanzuge 
beim Kommandeur der Infanterie Schießschule. Eine persönliche Meldung bei dem Gouvernement von Berlin bz. 
den Kommandanturen von Berlin und Spandau findet nicht statt. An Stelle derselben wird seitens der 
Infanterie-Schießschule je eine namentliche Liste vorgelegt. 
Die Mannschaften haben im Laufe des dem ersten Kommandotage vorhergehenden Tages in Spandau- 
Ruhleben einzutreffen. 
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II. Auswahl der Gemeinen. 
. Die zur Stamm-Kompagnie zu kommandirenden Gemeinen müssen gewandt und geistig 
geweckt sein und alle Eigenschaften zu tüchtigen Schützen, insbesondere gute Augen und hinlängliche 
Körperkraft besitzen. 
Die außerdem zu kommandirenden Gemeinen und Handwerker sind lediglich zur Ausführung 
von Arbeiten bestimmt. Es ist darauf zu halten, daß die als Handwerker von Beruf zu 
kommandirenden Gemeinen ihrem Handwerk gewachsen sind. 
Sämmtliche Mannschaften müssen von guter Führung sein. 
Die Mannschaften sind unmittelbar vor dem Abmarsch nach Spandau nach Auleitung des K. 62 
der Dienstanweisung zur Beurtheilung der Militär. Oienstfähigkeit vom 1. Februar 1894 ärztlich 
zu untersuchen. 
III. Beförderung der Stamm- Unteroffiziere und Gemeinen. 
Die Stamm- Unteroffiziere und Gemeinen können während der Dauer des Kommandos zu Sergeanten 
bz. Gefreiten befördert werden. 
Der Truppentheil hat aber, bevor die Beförderung erfolgt, die Infanterie- Schießschule um 
eine Acußerung zu ersuchen, ob der beabsichtigten Beförderung die Führung und dienstliche Leistung 
der Betreffenden während des Kommandos nicht entgegenstehen. Etwaige Bedenken der vorgenannten 
Behörde ist seitens des Truppentheils Rechnung zu tragen. 
. Mit dem Benachrichtigungsschreiben au die Infanterie Schießschule über die erfolgte Beförderung 
sind zugleich die Chargen= Abzeichen für die Beförderten einzusenden. 
IV. Ueberweisung. 
Die Truppentheile haben die Personal- und Qualifiationsberichte der als Hülfslehrer sowie der 
iu den Lehrkursen kommandirten Offziere unmittelbar an die Infanterie-Schießschule einzusenden. 
Nach Beendigung des Kommandos hat der Kommandeur der Infanterie= Schießschule Urtheile 
über die Offiziere abzugeben und nebst den Personal- und Oualifikationsberichten auf dem Dienstwege 
an die betreffenden Regiments 2c. Kommandeure gelangen zu lassen.
	        
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