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Mündungsdeckel,
Schloßschlüssel,
Schraubenzieher,
Seitengewehr,
Wischstrick,
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den Hornisten das Horn nebst Zubehör (Gewehr nebst Zubehör, Fettbüchse und die Patrontaschen
kommen für die Hornisten in Wegfall).
2. Jedem Gemeinen ist ein kleiner Spaten nebst Futteral mitzugeben.
. Sämmtliche Sachen müssen neuester Probe, gut verpaßt und mit dem Namen des
betreffenden Kommandirten versehen sein.
. Mehr Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke als angeführt mitzugeben oder nachzuschicken ist unter-
sagt. Der weitere Bedarf ist der Infanterie- Schießschule nur auf Erfordern zu übersenden, die
für Unteroffiziere fälligen Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke sind ohne Weiteres an den betreffenden
Terminen zu übersenden.
4Die Offiziere der Lehrkurse schiehen mit Gewehren des Truppentheils. Jeder Bursche ist daher mit
einem reparaturfreien Gewehr nebst Gewehrriemen, einem Mündungsdeckel und einem Schraubenzieher
auszurüsten. Diese Stücke sind von den Burschen am Tage des Begiunes des Kursus 89° V. bei
der Meldung behufs Abgabe an die Infanterie-Schießschule zur Stelle zu bringen. Im Uebrigen
bleibt die Bekleidung und Ausrüstung der Burschen der Offiziere der Lehrkurse den Truppentheilen
überlassen (vergl. auch IV, 5 und VIII, 3).
VI. Juweisung der Bekleidungs- und Ausrüstungs stücke.
Die Unteroffiziere und Gemeinen nehmen ihre Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke mit Aus-
nahme von
1 Feldmüte,
2 Waffenröcken,
Litewka,
Halsbinde,
Tuchhose,
weißleinenen Hose,
Drillichhose,
Unterhose,
Paar Stiefel,
2 Paar Sohlen mit Flecken,
1 Hemde und
1 Säbeltroddel
sowie ihre Waffen selbst mit zum Kommandoort und nach Beendigung ihres Kommandos wieder
zum Truppentheil zurück.
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. Der Marsch der Kommandirten erfolgt im dritten Waffenrock und in zweiter Tuchhose mit voll-
ständiger Ausrüstung und Bewaffnung.
Die mitzuführenden, nicht angelegten Sachen werden, soweit angängig, im Tornister untergebracht.
VII. Marschangelegenheiten.
Die Kosten für die Reisen der Offiziere von der Garnison nach Spandau und zurück werden von
dem Truppentheil gezahlt und liquidirt, welchem der Offizier angehört.
Die Mitnahme von Pferden auf Kosten der Heeresverwaltung ist ausgeschlossen.
Sämmtliche Mannschaften — ausschließlich derjenigen aus den Garnisonen Berlin, Potsdam,
Charlottenburg, Lichterfelde — haben für die Hin. und Rückreise, soweit angängig, die Eisenbahn
zu benutzen und sind dementsprechend von ihren Truppentheilen für die Hinreise bis Spandau mit
Militär-Fahrscheinen zu versehen. Wegen der Rückreise siehe IV, 3b.